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Letzter Aufruf in der Sache gegen "Kanther u.a."

28.12.2003 ·  Zyniker könnten sagen, ein solcher Zeitsprung lasse sich wenigstens gut merken. Beinahe vier Jahre sind seit dem 14. Januar 2000 vergangen, als Manfred Kanther in einer dramatischen Sitzung des Parteivorstandes ...

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Zyniker könnten sagen, ein solcher Zeitsprung lasse sich wenigstens gut merken. Beinahe vier Jahre sind seit dem 14. Januar 2000 vergangen, als Manfred Kanther in einer dramatischen Sitzung des Parteivorstandes im Bürgerhaus von Hofheim "politisch", wie er hervorhob, alle Schuld für die Finanzaffäre der hessischen CDU auf sich nahm. In den ersten Tagen des neuen Jahres 2004 soll sich nun entscheiden, ob der frühere Bundesinnenminister weiterhin so zurückgezogen leben kann wie in den vergangenen Monaten - oder ob er sich in einem aufsehenerregenden, vermutlich langwierigen Prozeß auch strafrechtlich wird verantworten müssen. Der dritte Senat des Frankfurter Oberlandesgerichts beschließt über die - Mitte 2001 fertiggestellte und im März 2002 vom Landgericht Wiesbaden verworfene - Anklage gegen den Vierundsechzigjährigen. Der Vorwurf lautet auf Untreue zu Lasten der eigenen Partei, der CDU.

Wie die Entscheidung des Oberlandesgerichts ausfallen wird, dafür gibt es - was in einem solch brisanten Fall ungewöhnlich ist - bis zuletzt kaum Anzeichen. Die Spanne der Spekulation reicht daher weit, von "wenigen Federstrichen", mit denen das Ansinnen der Wiesbadener Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werde, sich mit dem allgemeinen Strafrecht auf politisches Terrain wagen zu können, bis hin zu der Vorhersage, die Ankläger würden in vollem Umfang bestätigt. Am wahrscheinlichsten erscheint nach der langen Bedenkzeit, daß das Hauptverfahren nur teilweise eröffnet wird - nicht gegen alle drei Angeklagten und nicht den gesamten "Schwarzgeld-Skandal" umfassend.

An der geschichtlichen Aufarbeitung würde ein Prozeß kaum scheitern, der Sachverhalt ist seit langem unumstritten, nicht zuletzt, weil Kanther sich lückenlos dazu bekannte. Ende 1983, kurz bevor das modifizierte Parteiengesetz in Kraft trat, das für mehr Transparenz bei der Finanzierung der Parteien sorgen sollte, ließ er als der damalige Generalsekretär der hessischen Union zusammen mit dem - ebenfalls angeklagten - Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein und ihrem Berater, dem Frankfurter Wirtschaftsprüfer Horst Weyrauch, rund 21Millionen Mark aus der Parteikasse in die Schweiz schaffen - um keine Begehrlichkeiten bei den Mitgliedern zu wecken, wie Kanther sagte; um die Herkunft des Geldes nicht offenlegen zu müssen, wie SPD und Grüne bis heute argwöhnen.

In den folgenden Jahren gelang des den dreien offenbar - zumindest gibt es keine Erkenntnisse über weitere Mitwisser - den "Honigtopf im Süden" geheimzuhalten. Später zusätzlich getarnt über eine Stiftung namens "Zaunkönig" in Liechtenstein, floß Geld zum Teil an den Landesverband und den Frankfurter Kreisverband zurück, perfiderweise in einigen Fällen als "jüdische Vermächtnisse" deklariert. Auch nachdem 1998 Kanther den Vorsitz der hessischen CDU an Roland Koch abgab, erfuhren nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Gremien der hessischen CDU nichts von den immer noch opulenten finanziellen Reserven in der Schweiz. Erst die Lawine von Nachforschungen und Mutmaßungen, welche die Spendenaffäre des Altbundeskanzlers Helmut Kohl auslöste, riß Ende 1999 auch die Tarnung des "Honigtopfes" hinweg.

Der Eindruck, seit März 2002, als das Wiesbadener Landgericht die Anklage abwies, habe sich fast nichts bewegt, verkennt die Komplexität der Materie ebenso wie die internen Abläufe bei der dritten Gewalt. Zunächst hatten alle Beteiligten die Möglichkeit, sich noch einmal und umfassend zu äußern. Das war durchaus nötig, denn die Wiesbadener Richter hatten mit einigen überraschenden Gedanken aufgewartet: Ein Schaden im strafrechtlichen Sinn sei der hessischen CDU durch die Finanzmanöver nicht entstanden, hieß es zur Begründung des Beschlusses. Das heimliche Vermögen der CDU, das sich über einträgliche Wertpapiergeschäfte in der Schweiz sogar noch stark vergrößert hatte, sei durch die geheimen Transaktionen weder geschädigt noch gefährdet worden, weil das Geld von Konten gekommen sei, die selbst schon in verschleierter Form geführt worden seien, hieß es sinngemäß zudem in den Erläuterungen der Richter. Wenn aber die Gremien der Partei von dem Geld nichts geahnt hätten, hätten sie auch nicht darauf zugreifen können - ihre Vermögensposition habe sich mithin nicht entscheidend verschlechtert, schlußfolgerte die Kammer weiter. Überdies kam das Gericht zu der Überzeugung, mögliche Taten seien verjährt, weil die maßgeblichen Handlungen 1983 erfolgten, als das Parteivermögen außer Landes gebracht wurde. Dagegen meint die Staatsanwaltschaft, die Frist für eine mögliche Strafverfolgung beginne erst im Jahr 1998 zu laufen - als Kanther und Wittgenstein die hessischen Parteiämter niederlegten.

So mühsam mehr als zwanzig Jahre später für die Richter all die Transaktionen, Verschleierungen und Rückflüsse bis in den Landtagswahlkampf 1999 hinein anhand der auf rund 80 Aktenordner verteilten Beweismittel nun noch nachzuvollziehen sein mögen - die lange Denkpause ist nicht nur diesen Schwierigkeiten geschuldet, sondern mindestens in gleichem Maße Folge interner Verwicklungen am Oberlandesgericht. Als die Sache beinahe entscheidungsreif war, ging der bisherige Senatsvorsitzende in Pension. Um die Neubesetzung der Stelle entspann sich ein lähmender Konkurrentenstreit.

Während all dessen ist zwar das politische Interesse an der Affäre deutlich erlahmt, aber die juristische Kernfrage nicht einfacher geworden: Kann das allgemeine Strafrecht (noch) in die Lücke stoßen, die ehemals das Parteienrecht - zum Teil bewußt - gelassen hatte? Als Konsequenz eben der Kohlschen Spenden- und der hessischen Finanzaffäre sieht das Regelwerk mittlerweile eigene, spezifische Sanktionen vor. Andererseits hat sich ein vormals eher theoretischer wirtschaftlicher Schaden für die Union weiter manifestiert. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, wegen des im jährlichen Rechenschaftsbericht verschwiegenen Vermögens der hessischen CDU ein Strafgeld in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro zu verhängen. Noch allerdings ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, die Union hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sollte das Oberlandesgericht die Strafsache gegen "Kanther u.a." eröffnen, stünde sie also auch vier Jahre nach dem Bekenntnis weiterhin unter einem Vorbehalt.

HELMUT SCHWAN

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