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Landtagsdebatte über Blockupy Die Grenzen der Freiheit

 ·  Demonstrationsfreiheit ist wichtig, darin sind sich alle Landtagsfraktionen einig. Die Linkspartei kritisierte aber, dass durch die Verbote der Blockupy-Proteste eine Diskussion verhindert worden sei.

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Fast zwei Wochen nach den umstrittenen Blockupy-Aktionstagen in Frankfurt haben am Mittwoch alle Landtagsfraktionen das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit als wesentliches Merkmal einer Demokratie gewürdigt. Während jedoch CDU und FDP hervorhoben, dass dieses Recht nicht uneingeschränkt gelte, beklagten SPD und Grüne, dass Politik und Polizei bei der Großveranstaltung in Frankfurt zu sehr auf Verbote und Restriktionen gesetzt hätten.

Die Linkspartei warf Innenminister Boris Rhein und dem Frankfurter Ordnungsdezernenten Markus Frank (beide CDU) vor, sie hätten mit dem Verbot zahlreicher geplanter Veranstaltungen und dem Aufmarsch Tausender von Polizisten in der Bankenmetropole eine öffentliche Debatte über die Verteilung des Geldes in der Gesellschaft und über die Auswüchse der Finanzmärkte verhindern wollen.

„Bürgerkriegsähnliche Zustände“ im März

Minister Rhein widersprach dieser Einschätzung in der Debatte entschieden: Es seien die Sicherheitskräfte gewesen, die für einen friedlichen Verlauf der Aktionen in Frankfurt gesorgt hätten. „Die polizeiliche Strategie ist am Ende aufgegangen.“ Er wies darauf hin, dass unter den rund 20.000 Teilnehmern der zentralen Großdemonstration zwei „schwarze Blöcke“ mit etwa 1000 gewaltbereiten Personen gewesen seien. „Drei Viertel von denen waren vermummt.“ Von einem friedlichen Verlauf der dreitägigen Proteste könne nur bedingt gesprochen werden: Vor der Demonstration habe die Polizei mehrere Depots mit Pflastersteinen leergeräumt, es sei zu Angriffen auf Beamte, zu versuchten Brandstiftungen an Polizeiwagen und Beschädigungen sowie zu Straßenblockaden gekommen.

Redner von CDU und FDP wiesen darauf hin, dass die Proteste Mitte Mai vor dem Hintergrund der „bürgerkriegsähnlichen“ Zustände bei der Antikapitalismus-Demonstration Ende März beurteilt werden müssten. Das Ordnungsamt habe eine richtige Abwägung getroffen, die vom Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bestätigt worden sei, sagte CDU-Fraktionschef Christean Wagner. Wer Leben und Eigentum anderer bedrohe, könne sich nicht auf das Demonstrationsrecht berufen. Dass der Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete der Linken, Ulrich Wilken, die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts als „Sauerei ohne Ende“ bezeichnet habe, sei unentschuldbar und belege das gespaltene Verhältnis der Linkspartei zum Rechtsstaat.

Politik müsse Demonstrationen ermöglichen

Gernot Grumbach (SPD) hielt die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit für überzogen, vor allem das Verbot vieler geplanter Informationsveranstaltungen. CDU und FDP warf er vor, sie versuchten mit der Debatte über das Gefahrenpotential der Blockupy-Proteste vom eigentlichen Thema abzulenken und eine Diskussion über Spekulantentum und den ausufernden Einfluss der Finanzmärkte zu verhindern.

Rückblickend betrachtet, sei die Gefahreneinschätzung zumindest teilweise überzogen und unangemessen gewesen, konstatierte Jürgen Frömmrich (Die Grünen). Grundsätzlich müsse die Politik Demonstrationen ermöglichen, nicht verhindern. Würde man bei sportlichen Großveranstaltungen ähnlich strenge Maßstäbe wie bei Blockupy anlegen, müsste so manches Fußballspiel abgesagt werden.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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