17.02.2013 · Schöffen verkörpern das demokratische Prinzip der dritten Gewalt. Sie sprechen gleichberechtigt mit. Das Amt anzunehmen, ist die Pflicht jedes ausgewählten Bürgers. Nun beginnt eine neue Amtsperiode.
Von Simon HeinrichRichtlinien für Lesermeinungen
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mir schien es vor ein paar jahren in berlin, als ob der behauptete
mangel nicht wirklich groß sei. nachdem davon in der presse die
rede war und ich großes interesse an dieser tätigkeit hatte,
bewarb ich mich als schöffe. schon wenige tage später war post
im kasten: durch einen unglaublichen zufall hatte ausgerechnet mich das
los vor-ausgewählt, während ich mich gleichzeitig beworben
hatte. das eine hatte, wie man mir versicherte, mit dem anderen nichts
zu tun.
monatelang wartete ich dann vergeblich auf weiteres, die endgültige
auswahl zog sich hin. schließlich kam eine extrem kurzgefasste
mitteilung, der unter auslassung jeglicher höflichkeitsformel zu
entnehmen war, daß die gremien nun besetzt seien, ohne mich.
auf meine bewerbung habe ich nie eine antwort bekommen. es gibt keine
polizeilichen o.ä. "records" über mich, die einem
amt entgegengestanden hätte. ich empfand diese episode als ziemlich ärgerlich.
Schöffenpflicht verfassungswidrig
Aus meiner Sicht ist die Bestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Pflicht zur Übernahme des Schöffenamts verfassungswidrig; hat nur noch keiner hinterfragt. Es verstößt gegen den Gleichheitssatz, willkürlich irgendeinen Bürger herauszugreifen und ihm zusätzlich zu seiner eigenen Arbeit Sonderpflichten aufzuerlegen, die Millionen andere in vergleichbarer Situation befindliche Mitbürger nicht haben. Ein sachlicher Grund, warum nun gerade diese Person ein Schöffenamt übernehmen muss und sein Nachbar nicht, lässt sich nicht finden. Dass er zufällig das Pech hatte, von seiner Dienststelle, Schule, Gewerkschaft etc. "vorgeschlagen" worden zu sein, kann nicht ausreichen. In der Praxis wird freilich eh keiner ins Schöffenamt gezwungen - auch weil man weiß, dass mit einem unwilligen Laienrichter letztlich nicht viel anzufangen wäre ...