Home
http://www.faz.net/-gzg-76zak
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Laienrichter Im Namen des Volkes

 ·  Schöffen verkörpern das demokratische Prinzip der dritten Gewalt. Sie sprechen gleichberechtigt mit. Das Amt anzunehmen, ist die Pflicht jedes ausgewählten Bürgers. Nun beginnt eine neue Amtsperiode.

Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (2)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
eduard felson
eduard felson (eddie_f) - 17.02.2013 13:04 Uhr

mangel?

mir schien es vor ein paar jahren in berlin, als ob der behauptete mangel nicht wirklich groß sei. nachdem davon in der presse die rede war und ich großes interesse an dieser tätigkeit hatte, bewarb ich mich als schöffe. schon wenige tage später war post im kasten: durch einen unglaublichen zufall hatte ausgerechnet mich das los vor-ausgewählt, während ich mich gleichzeitig beworben hatte. das eine hatte, wie man mir versicherte, mit dem anderen nichts zu tun.

monatelang wartete ich dann vergeblich auf weiteres, die endgültige auswahl zog sich hin. schließlich kam eine extrem kurzgefasste mitteilung, der unter auslassung jeglicher höflichkeitsformel zu entnehmen war, daß die gremien nun besetzt seien, ohne mich.

auf meine bewerbung habe ich nie eine antwort bekommen. es gibt keine polizeilichen o.ä. "records" über mich, die einem amt entgegengestanden hätte. ich empfand diese episode als ziemlich ärgerlich.

Empfehlen
Werner Franke

Schöffenpflicht verfassungswidrig

Aus meiner Sicht ist die Bestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Pflicht zur Übernahme des Schöffenamts verfassungswidrig; hat nur noch keiner hinterfragt. Es verstößt gegen den Gleichheitssatz, willkürlich irgendeinen Bürger herauszugreifen und ihm zusätzlich zu seiner eigenen Arbeit Sonderpflichten aufzuerlegen, die Millionen andere in vergleichbarer Situation befindliche Mitbürger nicht haben. Ein sachlicher Grund, warum nun gerade diese Person ein Schöffenamt übernehmen muss und sein Nachbar nicht, lässt sich nicht finden. Dass er zufällig das Pech hatte, von seiner Dienststelle, Schule, Gewerkschaft etc. "vorgeschlagen" worden zu sein, kann nicht ausreichen. In der Praxis wird freilich eh keiner ins Schöffenamt gezwungen - auch weil man weiß, dass mit einem unwilligen Laienrichter letztlich nicht viel anzufangen wäre ...

Empfehlen
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Geben und nehmen

Von Matthias Alexander

Wer immer nach der Landtagswahl im September Finanzminister wird, steht mit Blick auf den kommunalen Finanzausgleich vor einer undankbaren Aufgabe. Schon bis Ende 2015 muss ein neues Modell gefunden sein. Mehr 1