Das Land Hessen ist bereit, bis zu zehn Millionen Euro beizusteuern, um den Verbleib der Holbein-Madonna in der Rhein-Main-Region zu sichern. In Gesprächen mit den Vorsitzenden der fünf Landtagsfraktionen habe sich gezeigt, dass für den Erwerb des Gemäldes vom Fürstenhaus Hessen Steuermittel in maximal dieser Höhe zur Verfügung gestellt werden könnten, sagte Regierungssprecher Dirk Metz (CDU) auf Anfrage und fügte hinzu: „Schon das ist ein Kraftakt.“
Mit der Unterstützung von Kulturstiftungen und des Frankfurter Städel-Museums, in dem die Madonna derzeit ausgestellt ist, könnten so unter Umständen jene 40 Millionen Euro zusammengebracht werden, die Städel-Direktor Max Hollein nach eigenen Angaben als Kaufpreis für das Gemälde zugesagt hatte. Wie berichtet, hat die Erbengemeinschaft aus Mitgliedern des Hauses Hessen die Verkaufsverhandlungen mit einem aus öffentlichen und privaten Institutionen bestehenden Konsortium inzwischen aber abgebrochen. Angeblich liegt den Erben ein Angebot eines privaten Interessenten in Höhe von 60 Millionen Euro vor.
Unabsehbare Folgekosten
Museumsdirektor Hollein ist zusammen mit Ministerpräsident Roland Koch (CDU) federführend bei den Bemühungen, das Anfang des 16. Jahrhunderts von Hans Holbein dem Jüngeren geschaffene Gemälde für Hessen zu sichern. In Wiesbaden hegt man die Hoffnung, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen sei. „Wir sind uns der Bedeutung der Holbein-Madonna und der Bedeutung für Hessen sehr bewusst“, sagte Regierungssprecher Metz. Deshalb habe sich Ministerpräsident Koch persönlich in die Verhandlungen eingeschaltet und stehe auch für die Bereitschaft des Landes ein, sich finanziell zu engagieren. Für das Ausmaß dieses Engagements gebe es in wirtschaftlich und finanziell schwierigen Zeiten allerdings Grenzen.
Das Bild Holbeins, das die unter dem Mantel der Muttergottes versammelte Familie des Baseler Bürgermeisters Jakob Meyer zum Hasen darstellt, steht auf der Liste der nationalen Kulturgüter, die nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Eine Veräußerung an Interessenten aus anderen Bundesländern ist allerdings möglich. Bei den Parteien im Landtag besteht grundsätzlich die Bereitschaft, Geld aus dem Landeshaushalt bereitzustellen, sofern das Meisterwerk auf diese Weise für Hessen gerettet werden kann. Ebenso einmütig wird eine Lösung abgelehnt, die für das Land unabsehbare Folgekosten bedeuten würde; beispielsweise eine mit dem Erwerb des Gemäldes verbundene Übernahme des Schlosses Fasanerie bei Fulda durch das Land, wie es dem Vernehmen nach vom Fürstenhaus Hessen vorgeschlagen worden ist.
Private Kunstförderer
Die Stiftung des Fürstenhauses will die Holbein-Madonna verkaufen, um die demnächst anfallende Erbersatzsteuer zahlen zu können. 43 Prozent des Verkaufserlöses würden an die Familienstiftung fließen, 57 Prozent verteilten sich an die Erbengemeinschaft um Donatus Prinz von Hessen. Die Hausstiftung ist eine Kulturstiftung des Adelshauses Hessen, dem die regierenden Landgrafen, Kurfürsten und Großherzöge von Hessen entstammten. Dem Konsortium, das sich um die Sicherung des Gemäldes für Hessen bemüht, gehören das Land, das Städel-Museum, Stiftungen und Vertreter der Städte Darmstadt und Frankfurt an.
In den nächsten Wochen muss sich nach Ansicht von Mitgliedern des Konsortiums zeigen, wie groß die Bereitschaft privater Kunstförderer ist, erkleckliche Summen für den Kauf der Madonna und ihren Verbleib in Hessen zur Verfügung zu stellen. „Ohne Sponsoren geht nichts“, heißt es unisono. Ob es tatsächlich ein Konkurrenzangebot von außerhalb Hessens über 60 Millionen Euro gebe, sei ungewiss. Den Vertretern des Fürstenhauses werde deshalb am Ende vielleicht nichts anderes übrig bleiben, als die abgebrochenen Verhandlungen mit dem Konsortium wieder aufzunehmen.

