15 Millionen Euro sind viel Geld. Selbst für die Stadt Frankfurt, der derzeit das fiskalische Glück so hold ist, dass sie gleichzeitig alte Schulden abbauen und neue prestigeträchtige Projekte angehen kann. Auf 15 Millionen Euro beläuft sich die Summe, die sich die Stadt bis zum Jahr 2015 leichtfertig durch die Lappen gehen lässt, weil rund ums neue Stadion im Stadtwald, an dem die Leuchtschrift „Commerzbank-Arena“ prangt, nicht alle Einnahmepotentiale ausgeschöpft werden. So sagt es zumindest die Geschäftsführung der städtischen Gesellschaft, der das Stadion gehört. Sie jagt damit ihren Aufsichtsräten einen gehörigen Schrecken ein, zumal der Vorwurf der Untreue im Raum steht.
Ob es mit der Vermögensgefährdung zu Lasten der Stadt tatsächlich so dramatisch aussieht, darüber lässt sich trefflich streiten. Zumindest die Forderungen gegenüber der Commerzbank erweisen sich bei näherem Hinsehen als fragwürdig. Die beiden 65-Meter-Stelen vor der Haupttribüne des Stadions seien als zusätzliche Werbefläche konzipiert, die an Dritte vergeben werden könnten, argumentiert die Geschäftsführung der Stadiongesellschaft. Denn die beiden Pylone stünden außerhalb des Gebiets, für das der Vertrag zur Namensgebung geschlossen sei.
Schlechter Eindruck gegenüber dem Sponsor
Die Commerzbank macht dagegen geltend, dass die Betontürme baulich zum Stadion gehörten. Volkwin Marg, der Architekt der Arena, wird dem entschieden beipflichten, nicht nur wegen der funktionellen Verbindung der Lüftungstürme zur Arena. Marg hat die beiden Pylone als heroische Akzente gesetzt, die der Stadionfassade ästhetische Spannung verleihen sollen.
Zudem ist nicht zu bestreiten, dass die Werbewirkung des Commerzbank-Schriftzugs durch konkurrierende Werbung in der Nähe beeinträchtigt würde. Das aber widerspräche dem Geist des Vertrags über das Namensrecht. Bevor sie vor Gericht zieht, sollte die Stadiongesellschaft in ihre eigenen Akten schauen: Als Signet benutzte sie einst eine stilisierte Ansicht des Stadions – mit den beiden Stelen als markanten Merkmalen. Ganz zu schweigen von dem schlechten Eindruck, den der Rechtsstreit mit einem Sponsor machen würde, der sich in schwieriger Zeit zum Engagement bereitfand.
Berechtigter muten dagegen die Forderungen der Stadiongesellschaft gegenüber der Eintracht an. Dass der Fußball AG ein üppiges Kontingent von fast 300 Ehrenkarten unentgeltlich überlassen wird, ist problematisch. Der Steuerzahler hat sich mit der Finanzierung des Stadionbaus gegenüber der Eintracht großzügig genug gezeigt. Dass der Zuschauerschnitt bei den Heimspielen über den Erwartungen liegt, ist weniger der Spielkunst der Kicker als der Anziehungskraft der Stadionarchitektur zu verdanken. Aber auch in diesem Fall verspricht ein Rechtsstreit wenig Erfolg, zu schwammig sind die Formulierungen im Vertrag. Bleiben am Ende der Wunsch und der Auftrag, dass beim nächsten Mal präzisere Regelungen gefunden werden.