23.03.2009 · Das Desaster beim Versuch, mit Hilfe der Linkspartei die Regierung zu übernehmen, droht sich für die Hessen-SPD fortzusetzen. Je weiter der Wahlkampf voranschreitet, desto mehr werden die Verfahren gegen drei „Abweichler“ als Versuch gedeutet werden, jene abzustrafen, die sich gegen ein Bündnis mit der Linkspartei stemmen.
Von Helmut SchwanDas Desaster bei dem Versuch, mit Hilfe der Linkspartei in Hessen die Regierung zu übernehmen, droht sich für die SPD bis tief in den Bundestagswahlkampf fortzusetzen. Das Parteiordnungsverfahren gegen den früheren Fraktionsvorsitzenden Jürgen Walter könnte sich bis in den Sommer ziehen, wenn in den nächsten Wochen kein Kompromiss gefunden wird. Rechtsanwalt Walter wird, sollte irgendeine Sanktion gegen ihn verhängt werden, mindestens die Bundesschiedskommission anrufen. Würde er auch von ihr nicht „freigesprochen“, hat er sogar den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Je weiter der Wahlkampf voranschreitet, desto mehr werden die Verfahren gegen Walter und die beiden anderen „Abweichler“ als der Versuch gedeutet werden, jene abzustrafen, die sich gegen ein Bündnis mit der Linkspartei stemmen. Schließlich werden sie im Kern beschuldigt, der Partei geschadet zu haben, indem sie sich weigerten, in einer rot-rot-grünen Gemeinschaftsaktion Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu wählen. Die Beteuerungen der SPD, selbst wenn es nach der Bundestagswahl Ende September rechnerisch für die Regierungsmehrheit langen würde, in Berlin nicht mit den Linken zu paktieren, gerieten nach einem Rauswurf der „Abweichler“ noch stärker in Zweifel als ohnehin schon.
So weit wird es freilich kaum kommen, die Niederlage im eigenen Ordnungsverfahren, nach den eigenen Statuten, ist absehbar. Offenbar hatte der Vorsitzende der Schiedskommission, von Beruf Richter, während der Anhörung am Freitag in Nidda verdeutlicht, dass die von Walter, Carmen Everts und Silke Tesch geltend gemachte Gewissensentscheidung als Abgeordnete zu respektieren sei. Diese Freiheit garantiert das Grundgesetz, sie ist essentiell für die parlamentarische Demokratie, und sie wirkt auch in die Parteien hinein.
Das freie Mandat lässt sich nicht relativieren oder, wie im Fall Walter, als „24-Stunden-Gewissen“ verspotten. Hessens SPD wird das aushalten müssen - so schwer der Schlag für manche auch immer noch sein mag, dass ihr stellvertretender Vorsitzender und Minister in spe erst einen Tag vor der geplanten Regierungsübernahme erklärte, er könne den Wortbruch nicht mittragen.
Die Parteispitze muss ihren Einfluss geltend machen und darauf dringen, die Verfahren einzustellen. Die SPD kann sonst nur verlieren.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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