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Kommentar zum Nachtflugverbot Ohne akademisches Viertel

 ·  „Dürfen es nicht ein paar Minuten mehr sein?“ Nein, lautet die Antwort. Es gäbe zwar gute Grunde, die Regelung des Nachtflugverbots etwas flexibler zu gestalten. Doch der Planfeststellungsbeschluss ist eindeutig.

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“Dürfen es nicht ein paar Minuten mehr sein?“ Ausgerechnet der Chef der Deutschen Flugsicherung hat die Diskussion darüber, wie konsequent das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen eigentlich gelten müsse, weiter angeheizt. Nein, lautet die Antwort. Darf es nicht. Der Planfeststellungsbeschluss, das 2500 Seiten starke Werk, das alles, was im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens steht, regeln soll, erlaubt kein akademisches Viertel. Er lässt nur im Einzelfall Ausnahmen zu, falls die Verspätung „außerhalb des Einflussbereichs des Luftverkehrsunternehmens“ liegt.

Die Beamten des hessischen Verkehrsministeriums, die jeweils sehr schnell zu entscheiden haben, sind nicht zu beneiden; sie werden mit dieser ziemlich schwammigen Klausel alleingelassen. Hart wird es für Passagiere, die wegen drei, vier Minuten, die ihre Maschine nach 23 Uhr am Start war, die Nacht womöglich auf Feldbetten am Flughafen verbringen müssen. Der Imageschaden im harten Wettbewerb um die Kunden ist enorm.

Die Nacht darf nicht zum Tag gemacht werden

Es gäbe daher gute Argumente, die Regelung etwas flexibler zu handhaben. Solche Vorschläge verkennen jedoch, dass dieser Spielraum fehlt. Selbst wenn die schriftlichen Gründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorliegen, so waren die Richter in der Verhandlung sehr klar: Nur ein striktes Flugverbot zwischen 23 und 5 Uhr wird den Interessen der Anwohner auf eine dringend nötige Ruhephase gerecht. Wie ernst sie den Leitsatz meinten, die Nacht dürfe nicht noch mehr zum Tag gemacht werden, zeigt ihr Verdikt, die Zahl der Flugbewegungen in den sogenannten Randstunden auf 133 statt der ursprünglich vorgesehenen 150 zu begrenzen.

Auf der anderen Seite wecken jene, die nun sogar kurzfristig die Chance für ein Flugverbot zwischen 22 und 6 Uhr sehen, zum Teil wider besseres Wissen Hoffnungen unter den Lärmgeplagten oder, je nach Perspektive, Ängste auf Seiten der ohnehin verunsicherten Luftverkehrsbranche. Das Paket zum Lärmschutz, das die gegenseitigen Interessen ausbalancieren soll, kann nicht an einer Stelle aufgerissen werden. Es gilt ganz oder gar nicht.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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