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Kommentar zum Leipziger Urteil Die rote Linie

 ·  Null Nachtflüge in aller Regel: Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen, und alles ist gut? Schön wäre es.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen, und alles ist gut? Schön wäre es. Der für das Land und die Region wichtige Ausbau des Frankfurter Flughafens ist endgültig gesichert. Seine tatsächlichen und möglichen Folgen haben aber zu lange und zu tief die gesellschaftliche wie die politische Diskussion bestimmt, als dass nun einfach zur Tagesordnung überzugehen wäre.

Die „Rechtssicherheit“ zu Nachtflügen, um die es der Landesregierung am Ende eines, wie seit gestern feststeht, langen Irrwegs nur noch gegangen war, bedeutet zunächst einmal ein neues mühsames Prozedere. Wobei Leipzig das Ergebnis dieses sogenannten Planergänzungsverfahrens mehr als nur skizziert hat: Der Schlaf der Anwohner muss besser geschützt werden. Was nur mit sechs Stunden absoluter Ruhe und mit mehr Rücksicht am frühen Morgen und späten Abend zu erreichen ist, wie die Richter meinen.

Miteiander organisieren

Der Kreis zu den Vorschlägen der Mediation hat sich damit nach zwölf Jahren aber nicht nur geschlossen. Das Gericht hat darüber hinaus die Linie dick rot markiert, die mit Rücksicht auf die Anwohner von Flughäfen nicht überschritten werden dürfe. Aus Sicht der Luftfahrtbranche sind verschärfte Regeln für die sogenannten Nachtrandstunden freilich ein weiterer Schlag ins Kontor. Sollte doch wenigstens jeweils am frühen Morgen und am späten Abend versucht werden, einen Teil des Geschäfts noch abzuwickeln, das in den sechs Mediationsstunden verloren geht. Andererseits musste den Airlines und dem Flughafenbetreiber stets bewusst gewesen sein, dass sie vor der letzten Instanz auf eigenes Risiko geplant, investiert und gebaut haben.

Obwohl die Nachtflüge nun wohl endgültig „gekippt“ sind, werden sich die Tausende, die seit Monaten gegen Fluglärm protestieren, nicht als Sieger fühlen (können). Sie begehren schließlich gegen einen Status quo auf, während dessen seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn in diesen sechs Stunden schon Ruhe herrschte, tagsüber es aber unerträglich laut geworden sei. In dieser Hinsicht haben die obersten Verwaltungsrichter keine juristische Lösung anbieten können. Dazu müssen Überflughöhen verändert, Routen optimiert, An- und Abflugverfahren modifiziert werden. Das lässt sich nur mit technischem Sachverstand, viel Fleiß und Kooperationsbereitschaft bewerkstelligen.

Die verdeckte Botschaft aus Leipzig lautet daher auch: Dieses Miteinander zu organisieren, den Fortschritt abzufedern, womöglich eine Grenze des Wachstums zu definieren, ist ureigene Aufgabe des „Gesetzgebers“. Sie lässt sich nicht auf die dritte Gewalt abwälzen. Den Mut zu gestalten, muss die Politik selbst aufbringen. Gerade in Zeiten, in denen die Konflikte schärfer werden zwischen den Bedürfnissen einer starken Wirtschaft und Bürgern, die sich mehr denn je um Wohlbefinden und Gesundheit sorgen.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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