04.04.2012 · Null Nachtflüge in aller Regel: Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen, und alles ist gut? Schön wäre es.
Von Helmut SchwanRichtlinien für Lesermeinungen
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Zitat aus obigen Artikel: "Den Mut zu gestalten, muss die Politik selbst aufbringen."
Hört sich gut an, doch wer ist die Politik? Die Politik (egal welche Partei in Wiesbaden oder Frankfurt das Sagen hat) ist FRAPORT und FRAPORT ist die Politik. Das ist DAS Problem! Deswegen kann man es sich auch leisten "auf Verdacht" zu investieren. Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt (über die Stadtwerke-Holding) halten zusammen die absolute Aktienmehrheit an der FRAPORT AG (51,62 %, davon 31,50 % Land Hessen, 20,12 %, Stadtwerke Ffm). Was man auf der einen Seite des Tisches beantragt, genehmigt man dann quasi selbst von der anderen Seite des Tisches aus. Ein untragbarer Zustand, bei dem die Bürger auf der Strecke bleiben - da haben es anderenorts Feldhamster und Juchtenkäfer besser getroffen.
Was die Bürger/innen 35 km vom Flughafen entfernt auf die Palme bringt: Mit einer Südumfliegung wurde eine Flugroute geschaffen, die ökonomisch und ökologisch völlig unsinnig ist. Hier werden Ortschaften unnötig überflogen und die Flughöhe ist, so weit vom Flughafen entfernt ,noch extrem niedrig. Viele Piloten und die GDF sprechen von unsinniger und unsicherer Routenplanung. verantwortlich dafür ist Peter Ramsauer, weisungsbefugt der DFS und BAF. Warum brauchen wir auch zwei Behörden, eine plant und eine andere segnet ungeprüft ab?
Die "rote Linie" wird durch unser Grundgesetz Artikel 1 und 2
gezogen. Dieser Linie wurde mit dem eingeschränkten Nachtflugverbot
- die gesetzliche Nacht dauert von 22 bis 6 Uhr - nicht Genüge
getan, denn der angestrebte Zuwachs auf mindestens 700.000 und
möglichen 1 Millionen Flugbewegungen jährlich wird zu
unzumutbaren, gesundheitsschädlichen Emissionen
im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet führen, die sich mit dem
Grundrecht auf Würde, Leben und Unversehrheit nicht in Einklang
wird bringen lassen. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden
müssen, ob das Recht auf Würde, Leben und Unversehrtheit sich
dem Recht auf maximalem Gewinnstreben von Gewerbebetrieben beugen
muß. Erst dann werden wir wissen, ob dies noch ein Rechtsstaat
ist.
Danke fuer diesen gnaedigen Kommentar aus dem Hause FAZ.
Es ist nur verwunderlich, dass von einem "weiteren Schlag ins
Konto" der Luftfahrtindustrie gesprochen wird. Ist dieses Urteil
nicht vielmehr das erste Mal, dass sich Buerger erfolgreich wehren,
nachdem Fraport, Lufthansa und Co Jahre lang erhebliche Kosten zu ihren
Lasten externalisiert haben?
Dankenswerter Weise nimmt der Kommentar auch Herrn Schulte und Kollegen
in die Pflicht. Jahrelang wurden immense Summen trotz offensichtlicher
Risiken investiert. Scheinbar in blindem Vertrauen auf den guten Draht
nach Wiesbaden. Das sollte auch die Aktionaere der Fraport auf den Plan
rufen. Es erscheint mir nicht gaenzlich gerechtfetigt, dass der Fraport
Vorstand letztes Jahr in Summe mit fast 5 Millionen Euro bedacht wurde -
trotz seiner zweifelhaften Faehigkeit bei der "strategischen
Planung" um die naechste Kurve zu schauen.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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