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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kommentar zum Leipziger Urteil Die rote Linie

 ·  Null Nachtflüge in aller Regel: Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen, und alles ist gut? Schön wäre es.

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Rüdiger Noll
Rüdiger Noll (krn) - 07.04.2012 09:12 Uhr

Zitat aus obigen Artikel: "Den Mut zu gestalten, muss die Politik selbst aufbringen."

Hört sich gut an, doch wer ist die Politik? Die Politik (egal welche Partei in Wiesbaden oder Frankfurt das Sagen hat) ist FRAPORT und FRAPORT ist die Politik. Das ist DAS Problem! Deswegen kann man es sich auch leisten "auf Verdacht" zu investieren. Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt (über die Stadtwerke-Holding) halten zusammen die absolute Aktienmehrheit an der FRAPORT AG (51,62 %, davon 31,50 % Land Hessen, 20,12 %, Stadtwerke Ffm). Was man auf der einen Seite des Tisches beantragt, genehmigt man dann quasi selbst von der anderen Seite des Tisches aus. Ein untragbarer Zustand, bei dem die Bürger auf der Strecke bleiben - da haben es anderenorts Feldhamster und Juchtenkäfer besser getroffen.

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silvia schleimer

Flughöhe

Was die Bürger/innen 35 km vom Flughafen entfernt auf die Palme bringt: Mit einer Südumfliegung wurde eine Flugroute geschaffen, die ökonomisch und ökologisch völlig unsinnig ist. Hier werden Ortschaften unnötig überflogen und die Flughöhe ist, so weit vom Flughafen entfernt ,noch extrem niedrig. Viele Piloten und die GDF sprechen von unsinniger und unsicherer Routenplanung. verantwortlich dafür ist Peter Ramsauer, weisungsbefugt der DFS und BAF. Warum brauchen wir auch zwei Behörden, eine plant und eine andere segnet ungeprüft ab?

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Closed via SSO

Rote Linie

Die "rote Linie" wird durch unser Grundgesetz Artikel 1 und 2 gezogen. Dieser Linie wurde mit dem eingeschränkten Nachtflugverbot - die gesetzliche Nacht dauert von 22 bis 6 Uhr - nicht Genüge getan, denn der angestrebte Zuwachs auf mindestens 700.000 und möglichen 1 Millionen Flugbewegungen jährlich wird zu unzumutbaren, gesundheitsschädlichen Emissionen
im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet führen, die sich mit dem Grundrecht auf Würde, Leben und Unversehrheit nicht in Einklang wird bringen lassen. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob das Recht auf Würde, Leben und Unversehrtheit sich dem Recht auf maximalem Gewinnstreben von Gewerbebetrieben beugen muß. Erst dann werden wir wissen, ob dies noch ein Rechtsstaat ist.

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Lothar Koch

Danke fuer ...

Danke fuer diesen gnaedigen Kommentar aus dem Hause FAZ.

Es ist nur verwunderlich, dass von einem "weiteren Schlag ins Konto" der Luftfahrtindustrie gesprochen wird. Ist dieses Urteil nicht vielmehr das erste Mal, dass sich Buerger erfolgreich wehren, nachdem Fraport, Lufthansa und Co Jahre lang erhebliche Kosten zu ihren Lasten externalisiert haben?

Dankenswerter Weise nimmt der Kommentar auch Herrn Schulte und Kollegen in die Pflicht. Jahrelang wurden immense Summen trotz offensichtlicher Risiken investiert. Scheinbar in blindem Vertrauen auf den guten Draht nach Wiesbaden. Das sollte auch die Aktionaere der Fraport auf den Plan rufen. Es erscheint mir nicht gaenzlich gerechtfetigt, dass der Fraport Vorstand letztes Jahr in Summe mit fast 5 Millionen Euro bedacht wurde - trotz seiner zweifelhaften Faehigkeit bei der "strategischen Planung" um die naechste Kurve zu schauen.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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