Für Zuschnellfahrer, Zuvieltrinker, Steuersünder und Ehefrauenverprügler brechen goldene Zeiten an. Knöllchen? Strafe? Abwarten, erst einmal schalten wir einen Vermittler ein, und dann sehen wir weiter.
Auf diesen unvergleichlichen Irrsinn läuft hinaus, was die Frankfurter Grünen jetzt in Sachen „Institut für vergleichende Irrelevanz“ vorgeschlagen haben. Ein an der Goethe-Universität lehrender Rechtsprofessor soll zwischen den Besetzern des Hauses und dessen rechtmäßigen Eigentümern vermitteln. Nur: Wenn jemand ein Haus besetzt hält, das ihm nicht gehört, ist das kein Akt der „kritischen Wissenschaft“, wie die Grünen meinen, sondern ein glatter Rechtsbruch.
Verstiegene Begründung
Ist der erst einmal geduldet, kann jeder kommen, der nur dreist genug ist, seinen Gesetzesverstoß mit einer verstiegenen Begründung zu bemänteln. Der kritische Steuersünder sagt, es gehe ihm um ein Fanal gegen die zu hohen Steuersätze, und der rasende Zeitungsfahrer argumentiert, er sei im Dienste der Pressefreiheit unterwegs.
Die Akzeptanz des Rechts beruht freilich unter anderem darauf, dass es durchgesetzt wird. Wer dem Eindruck Vorschub leistet, dabei werde mit zweierlei Maß gemessen, riskiert mehr als zerbrochene Fensterscheiben. Inzwischen ist es aber schon so weit, dass sich die Besetzer in der Lage fühlen, Bedingungen zu stellen. Sie verlangen nicht nur, dass ihnen die Stadt ein anderes Gebäude zur Verfügung stelle, das ihnen ebenfalls nicht gehört, sondern sie haben auch genaue Vorstellungen davon: „Grundvoraussetzung für einen Umzug wäre, dass das neue Haus mitten in der Stadt liegt.“ Schon das Wort „Umzug“ versucht den Eindruck zu erwecken, als handle es sich um einen normalen Mieterwechsel.
Verwirrung der Begriffe
Das kommt davon, wenn aus Absicht oder aus Gedankenlosigkeit eine Verwirrung der Begriffe toleriert wird. Gehen erst einmal die Begriffe durcheinander, gerät bald alles aus den Fugen. Wenn die Frankfurter CDU Themen sucht, mit denen sie sich von den Grünen abgrenzen kann: voilà, hier ist eines. Sie könnte bei der Gelegenheit auch klären, ob es zu den Aufgaben eines Hochschullehrers gehört, zwischen Eigentümern und Hausfriedensbrechern zu „vermitteln“.
"Ehefrauenverprügler"
Andreas Rheinhardt (AndreasRheinhardt)
- 08.07.2012, 16:53 Uhr
danke @d'Inka
Gerd Rudolf (schnicker)
- 07.07.2012, 16:32 Uhr
"Rechtsverlumpung" & Strafrechtskritik
Joseph Heilig (jheilig)
- 07.07.2012, 16:10 Uhr
Rechtsverlumpung
Dorothee Mußgnug (DorotheeMussgnug)
- 07.07.2012, 13:04 Uhr