Home
http://www.faz.net/-gzg-6yfw0
Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kommentar zum Flughafen-Prozess Dialektik in Leipzig

 ·  Das Bundesverwaltungsgericht hat manche in es gesetzte Erwartungen gedämpft. Die Leipziger Richter werden in ihrem Urteil zwar deutliche Hinweise, aber aller Voraussicht nach kein Patentrezept liefern.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (4)

Das Bundesverwaltungsgericht hat manche in es gesetzte Erwartungen gedämpft. Die Leipziger Richter werden in ihrem Urteil zwar deutliche Hinweise, aber aller Voraussicht nach kein Patentrezept liefern, wie der heftige Streit über die Lärmbelastung nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens schnell beizulegen ist. Soviel erscheint jedoch klar: Ein Spielraum für Nachtflüge ist kaum mehr gegeben.

Auch in einigen anderen Punkten, etwa der Größe der Schutzzonen, könnten die Behörden den ohnehin schon gewaltigen Planfeststellungsbeschluss noch einmal „ergänzen“ müssen, wie es euphemistisch im Gesetz heißt. Was das in der Praxis bedeuten wird, vermag derzeit noch keiner abzuschätzen. Womöglich noch einmal umfangreiche Gutachten und Gegengutachten zu Schallpegeln und den Möglichkeiten, diese zu reduzieren, neue Anhörungen und Erörterungen und womöglich noch einmal der Gang durch zwei Gerichtsinstanzen. Das braucht mindestens drei bis vier Jahre. Wie die Luftverkehrsbranche auf diese Zeit der Ungewissheit reagiert, ist ebenfalls noch nicht abzusehen.

Die Politik muss unterschiedliche Ziele miteinander vereinbaren

Von den Richtern wurde im Grunde verlangt, einen Konflikt zu lösen, den Politiker verschiedener Couleur in Bund und Land fast zehn Jahre vor sich hergeschoben haben. Die alten Schablonen, nach denen unter dem Lärmteppich Schutzzonen ausgewiesen werden, in denen der Krach im Wesentlichen mit dickerem Fensterglas bekämpft werden soll, passen nicht mehr. Verstörte Bürger wollen wissen, weshalb die Maschinen ausgerechnet über ihr Wohngebiet fliegen müssen, warum so tief, und wieso sie erst so spät davon erfahren haben.

Wie groß die allgemeine Verunsicherung ist, wurde in den vergangenen Wochen durch die Dialektik der Landesregierung deutlich. Sie mühte sich meist vergeblich zu erklären, warum sie, die ja eigentlich nur für den Bund tätig werde, allein aus rechtsdogmatischen Gründen gegen das vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Nachtflugverbot in Revision gehe, obwohl sie es doch eigentlich auch anstrebe.

Die Interessen einer expandierenden Exportwirtschaft, für die der Luftverkehr immer wichtiger wird, mit dem wachsenden Anspruch der Bürger zu vereinbaren, möglichst unbeeinträchtigt in seiner Gesundheit und unbehelligt in seinem Wohlbefinden zu leben, gehört zu der schwierigen Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders. Das ist die Kernaufgabe von Politik. Sie wird sie selbst erfüllen müssen. Diesen Schuh wird sich das Bundesverwaltungsgericht nicht anziehen.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Jüngste Beiträge

Der Krach als Chart

Von Helmut Schwan

Gründlichkeit vor Schnelligkeit - das Prinzip hat sich bewährt. Ein großer Wurf wird mit der Norah-Studie aber nur gelingen, falls die Resultate zu gesicherten Grenzwerten und einem neuen Schutzkonzept führen werden. Mehr