Der Fall einer Wiesbadener Realschullehrerin, die eine Schülerin mittels eines Bleistifts auf ein zu weit ausgeschnittenes Oberteil aufmerksam machen wollte, hat für Wirbel gesorgt. Die Pädagogin muss mit den Folgen leben. Zur öffentlichen Aufmerksamkeit und Geldbuße kommen womöglich noch dienstrechtliche Konsequenzen. Auch ohne dies dürfte jedem klar sein, dass keine Provokation es rechtfertigt, einer Fünfzehnjährigen einen Stift zwischen die Brüste zu stecken. Dem Vernehmen nach kann es sich die zuvor unbescholtene und allseits geschätzte Lehrerin selbst nicht erklären, warum sie sich zu ihrem Verhalten hinreißen ließ.
Fragen wirft aber auch die Vorgeschichte des Übergriffs auf. Nach Angaben der Schule war die Achtklässlerin mehrfach und über einen längeren Zeitraum gebeten worden, sich in der Schule dezenter zu kleiden. Das extrem offenherzige Auftreten soll zu Störungen des Unterrichts und der Klassengemeinschaft geführt haben. Auch ein Elterngespräch habe nichts bewirkt. Dass die Schülerin ihrer Lehrerin im Nachhinein noch drohte, sie „fertigzumachen“, deutet ebenfalls nicht auf Einsicht der Familie hin.
Hinweise geben für das spätere Berufsleben
Man sieht, dass die Schule an Grenzen stößt, wenn die Erziehungsberechtigten sie nicht unterstützen. Dabei wäre es eigentlich an den Eltern, ihren Kindern grundlegende Verhaltensregeln auf den Weg zu geben. Und dazu gehört eben auch, sich dem jeweiligen Anlass gemäß zu kleiden.
Die Schule sei kein Freibad, sagt ein erfahrener Pädagoge. Trotzdem gibt es Schüler und übrigens auch Lehrer, die sich so kleiden, als gingen sie zum Strand oder zum Fußballtraining. Sie unterliegen einem Missverständnis. Der Unterricht ist nicht Teil der Freizeit, er ist für alle Beteiligten verbindlich und hat ein klar definiertes Ziel: das Lernen. Dementsprechend zählen nicht nur die eigenen, sondern auch die Belange der anderen und die Frage, wie sie mit dem Lernziel zu vereinbaren sind.
Mit Blick auf das spätere Berufsleben ist es geradezu die Pflicht der Pädagogen, auf die Bedeutung vermeintlicher Äußerlichkeiten hinzuweisen. Wenn ein Jugendlicher mit Jogginghose zu Vorstellungsgesprächen geht, ist es jedenfalls zu spät. Und selbst in der Freizeit ist es nicht bei allen Gelegenheiten angebracht, im Unterhemd zu erscheinen.
Man braucht Haus- und Kleiderordnung
Paul Watson (Paulchen77)
- 30.08.2012, 18:00 Uhr
Zu Lothar Wölfel vom 29.8.2012 um 15:34
Klaus Kunz (Kunz.K1)
- 30.08.2012, 14:04 Uhr
ein Arbeitgeber hätte es da leichter
Klaus Müller (mo-mu)
- 29.08.2012, 20:58 Uhr
Überreaktion, beidseitig
Joachim Richard (meerwind7)
- 29.08.2012, 20:54 Uhr
Alle an einen Tisch
Sebastian Fischer (SebastianF6)
- 29.08.2012, 16:12 Uhr