Mit seinem Beschluss, die für Donnerstag vorgesehene Entscheidung über den Verkauf der Egelsbacher und Langener Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) zu untersagen, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Zeitplan der bisherigen Gesellschafter gehörig durcheinandergebracht. Die würden sich, wenn man die Zeichen richtig deutet, lieber heute als morgen von der Betreibergesellschaft des Flugplatzes Egelsbach trennen. Die Abschiedsfeier ist nun erst einmal zumindest bis zum 19. März vertagt.
Es gilt als offenes Geheimnis, dass die HFG auch in Zukunft Fehlbeträge ausweisen wird und nur durch weitere Kapitalspritzen am Leben erhalten werden kann. In Zeiten leerer öffentlicher Kassen, defizitärer Haushalte und spürbarer Sparbemühungen sehen der Kreis und die an der HFG beteiligten Kommunen allerdings keine Spielräume mehr, Geld für den Flugplatz Egelsbach bereitzustellen. Gleichzeitig will man den Verkehrslandeplatz – mit rund 80000 Starts und Landungen größter Flugplatz der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland – aber als Standortfaktor am Leben erhalten.
Der Einstieg von Netjets schien sich als Königsweg anzubieten: Die bisherigen Gesellschafter wären das Risiko weiterer Kapitalzuführungen los; Netjets könnte sich auf ein solides Standbein im Rhein-Main-Gebiet stützen und würde sich dies einiges kosten lassen. Dass das amerikanische Unternehmen sich bereit erklärte, etliche Beschränkungen auch künftig einzuhalten, verlieh dem Anteilsverkauf aus Sicht der bisherigen Gesellschafter besonderen Charme. Viele Menschen in der Nachbarschaft befürchten durch den geplanten Ausbau des Flugplatzes jedoch mehr Lärm, mehr Umweltbelastungen und einen Wertverlust ihrer Immobilien. Der Widerstand, der in Egelsbach und Langen losbrach und sich in zwei Bürgerbegehren manifestierte, wurde offenbar unterschätzt.
Mit dem Beschluss aus Kassel haben die Gegner des Anteilsverkaufs einen vorläufigen Sieg errungen, der allen Beteiligten zusätzliche Geduld abverlangt. Der Verkauf an Netjets wird nämlich erst dann perfekt, wenn die Gremien aller fünf Gesellschafter zustimmen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerden zwar nicht als von vornherein aussichtslos bewertet, doch niemand weiß, wie seine Entscheidung in der Sache aussehen wird. In der aktuellen Hängepartie haben weder Befürworter noch Gegner des Anteilsverkaufs Grund zum Jubeln.