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Kommentar Von den Opfern wird viel verlangt

08.03.2010 ·  Noch lässt sich nicht absehen, wie hoch die Zahl der Misshandelten sein wird, denen man sagen muss, die Taten seien verjährt. Dabei ist die Konfrontation mit der Vergangenheit vor einem Gericht besonders wichtig für viele Opfer.

Von Helmut Schwan
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„Null Toleranz“ gegenüber den Tätern, die Kinder und Jugendliche sexuell misshandeln, lautet der zu Wochenbeginn noch einmal schallverstärkte Tenor der Politik. Da klingt Hilflosigkeit mit angesichts der kaum für möglich gehaltenen Dimension und der Umstände der Verbrechen. Und die Furcht, die schrecklichen Vorfälle lägen überwiegend vielleicht doch nicht so viele Jahre zurück, wie es die Nachrichten der vergangenen Wochen glauben machen.

Staatsanwälte rechnen zudem damit, dass sich nun, ermutigt durch andere öffentlich gemachte Schicksale, erst viele Opfer trauten, über ihr Leid zu sprechen. Und es steht zu befürchten, dass der Kreis der Gemeinschaften, in denen das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen perfide ausgenutzt wurde, noch weiter zu ziehen ist. Nicht nur in Internaten oder Klosterschulen versuchen pädophil Veranlagte sich auszuleben, auch Sportvereine oder Feuerwehren sind nicht vor ihnen gefeit.

Konfrontation mit der Vergangenheit

Noch lässt sich nicht absehen, wie hoch die Zahl der Misshandelten sein wird, denen man sagen muss, die Taten seien verjährt, nicht mehr zu verfolgen, man habe das Verfahren einstellen müssen. Dabei ist die Konfrontation mit der Vergangenheit vor einem Gericht als einer neutralen Instanz, die Aufarbeitung des Traumas im Prozess und ein Urteil als Abschluss für viele Opfer solcher Taten besonders wichtig, wie Psychologen berichten.

Die Debatte darüber, ob dieses Bedürfnis ausreichend geschützt sei, droht zu versiegen, ehe sie eigentlich begonnen hat. Wenn die Bundesjustizministerin Forderungen nach längeren Verjährungsfristen mit dem Hinweis ablehnt, schon nach den geltenden Regelungen bliebe den Misshandelten zum Teil bis zum Alter von 38 die Möglichkeit, Ermittlungen gegen ihre Peiniger in Gang zu bringen, beschreibt dies das Extrem. In der ganz überwiegenden Zahl der „minder schweren“ Fälle greift das Gesetz zu kurz. Bei Lichte betrachtet, verlangt das gestaffelte „Ruhen“ der Verjährung den Opfern sehr viel ab; es soll ihnen ermöglichen, nach den schlimmen Erfahrungen zu sich selbst und dann als Erwachsene den Mut zu finden, zu berichten. Ein Beispiel: Wer mit knapp Sechzehn sexuelle Übergriffe ertragen musste, dem bleibt oft nur bis zum Alter von 23 Jahren Zeit, den Täter anzuzeigen. Es ist wichtig, dass diese Erfahrungen berücksichtigt werden. Wichtiger als noch ein „Runder Tisch“.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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