10.02.2009 · Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen wird Politik und Wirtschaft noch geraume Zeit in Atem halten. Die Bemerkung im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP, der Schutz der Nachtruhe bleibe „auf der Tagesordnung“, lässt viel Raum für Interpretationen.
Von Helmut SchwanDas Nachtflugverbot, ein Reizwort des gerade verrauchten Wahlkampfes, wird Politik und Wirtschaft noch geraume Zeit in Atem halten. Die Bemerkung im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP, der Schutz der Nachtruhe bleibe im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens „auf der Tagesordnung“, lässt viel Raum für Interpretationen.
Das soll sie wohl auch. Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof drei Tage vor der Landtagswahl erhebliche Zweifel an der Regelung angemeldet hat, durchschnittlich 17 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr zuzulassen, weiß derzeit niemand so recht, ob sie am Ende des noch langen Rechtswegs bestehen bleibt oder zurück „auf null“ zu führen ist.
Hoffnung trügt
Selbstbewusstsein schadet zwar vor Gericht nicht, darf aber nicht mit Starrsinn verwechselt werden. Der frühere Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) hatte mit großem Impetus die Relativierung des „absoluten“ Nachtflugverbots damit begründet, nur diese sei für einen internationalen Großflughafen und die Bedürfnisse der weltweit operierenden Fluggesellschaften „gerichtsfest“.
Nach der ersten Etappe des noch langen Rechtsweges darf gezweifelt werden, ob das weiter so apodiktisch gelten kann. Die Rolle, die der Hessische Gerichtshof in seinem freilich noch vorläufigen Beschluss dem Landesentwicklungsplan und damit indirekt der Mediation beimisst, mag in der juristischen Begründung überrascht haben. Weniger jedoch im Ergebnis. Nachdem die Richter die überragende Bedeutung, die der Ausbau des Flughafens für die Region besitzt, abermals hervorgehoben und den sofortigen Beginn der Arbeiten an der neuen Landebahn erlaubt hatten, bot sich ein unverwässertes Nachtflugverbot geradezu an, um auch den Interessen der Anwohner gerecht zu werden.
Die Hoffnung freilich trügt, die Gerichte könnten sich nun selbst auf Zahlenspiele einlassen. Nicht null, siebzehn oder irgendetwas dazwischen ist für sie die Frage, sondern ob ein Lärmschutzkonzept insgesamt ausgewogen ist. Gewinnen sollen die besten Ideen.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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