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Kommentar Unterm Strich

 ·  Stiftungs-Uni plus Studiengebühren gleich Entdemokratisierung plus Ökonomisierung: So einfach ist die Gleichung, die von manchen Studentenvertretern aufgemacht wird. In ihrer Schlichtheit ist sie eines angehenden Akademikers unwürdig, meint Sascha Zoske.

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Stiftungs-Uni plus Studiengebühren gleich Entdemokratisierung plus Ökonomisierung: So einfach ist die Gleichung, die von manchen Studentenvertretern aufgemacht wird. In ihrer Schlichtheit ist sie eines angehenden Akademikers unwürdig. Nur hartnäckige Wirklichkeitsverweigerer können die Bemühungen um mehr Autonomie und eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen, die in beiden Vorhaben zum Ausdruck kommen, pauschal als Kapitulation vor dem „neoliberalen“ Zeitgeist verdammen.

Das heißt aber nicht, dass alle, die gegen ein Bezahlstudium sind oder vor den Folgen des wachsenden Einflusses der Wirtschaft auf die Universitäten warnen, dies aus ideologischer Verbohrtheit tun. Es ist völlig legitim, dass SPD und Grüne das Gebührengesetz nun, wie angekündigt, vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen. Die Justiz ist schon mit weit belangloseren Fragen befasst worden als mit jener, ob es zulässig sei, für den Besuch einer staatlichen Hochschule Geld zu verlangen - wo doch in der hessischen Verfassung von der „Unentgeltlichkeit“ des Unterrichts die Rede ist. Auch wenn im Sinne der Universitäten eine großzügige Auslegung des Artikels 59 zu wünschen wäre, erscheint keineswegs sicher, dass die Wiesbadener Richter dies ebenso sehen. Denn es gibt durchaus ernstzunehmende Juristen, die das Gesetzeswerk der Regierung Koch für unvereinbar mit der Verfassung halten, weil diese Gebühren nur in Ausnahmefällen zulasse.

Beschäftigte bald schlechtergestellt?

Ebenso ernst zu nehmen sind einige der Bedenken, die sich an die nunmehr offiziell angestrebte Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungshochschule knüpfen. Verständlich die Sorge der Uni-Beschäftigten, durch die Änderung der Rechtsform schlechtergestellt zu werden, vielleicht sogar ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Uni-Präsidium und Personalrat haben deshalb gut daran getan, sich auf eine Reihe von Grundsätzen zu verständigen, die bei der Neuordnung der Hochschule beachtet werden müssen. Nachvollziehbar auch die Angst, mit dem Übergang zum Stiftungsmodell könnten Forschung und Lehre in riskante Abhängigkeit von privaten Geldgebern geraten - auch wenn der Anteil ihrer Zuwendungen am Gesamtbudget der Hochschulen vorerst gering bleiben wird.

All diese Einwände haben Uni-Leitung und Landesregierung bei der nun anstehenden Präzisierung der Pläne zu berücksichtigen. Dass dies geschehen wird, dafür spricht das Beispiel des Gebührenbeschlusses, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens an mehreren Stellen noch deutlich verändert wurde. Irgendwann aber kommt der Tag, an dem ein Schlussstrich unter die komplizierte Rechnung gezogen werden muss. Und wie in der Gebührenfrage ist auch in Sachen „Stiftungsuniversität“ zu hoffen, dass unter dem Strich ein Ja zu diesem Unternehmen steht.

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Jahrgang 1969, Blattmacher in der Rhein-Main-Zeitung.

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