Das ist zur Abwechslung einmal eine Klarstellung, die den Namen verdient: Die Lufthansa akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafenausbau in Frankfurt, die daraus resultierende Planklarstellung des hessischen Verkehrsministeriums und damit auch das Nachtflugverbot. Die Fluggesellschaft verzichtet auf Klagen in dieser Sache - und das ist nach Lage der Dinge auch gut so. Rein juristisch hätte das Urteil durchaus eine gewisse Chance gelassen, doch noch den einen oder anderen reinen Expressfrachtflug in der Nacht durchzusetzen. Allerdings hätte der Versuch dem Ansehen des Konzerns schaden und die unverzichtbare politische Unterstützung erschüttern können.
Die Verantwortlichen der Frachtflugtochter Lufthansa Cargo wird der Verzicht allerdings hart treffen, haben sie doch unermüdlich dafür gefochten, für die lukrativen Expressgüter im sonst extrem margenschwachen Frachtmarkt wenigstens noch einige wenige Nachtflüge aus Frankfurt heraus anbieten zu dürfen. Mit dieser Entscheidung der Konzernspitze müssen sie diese Hoffnung wohl endgültig begraben. Sorgen um den Verbleib der Arbeitsplätze im Frachtumschlag in Frankfurt sind angebracht.
Starts wurden nach vorne gezogen
Trotzdem ist dieses klare Signal der Lufthansa, die Ergebnisse der Mediation zu akzeptieren - wozu eben auch ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 5 Uhr früh zählt - richtig und wichtig. Es ist nicht zuletzt eine Botschaft an die Bevölkerung in Rhein-Main. Der Verzicht auf weitere rechtliche Schritte ist dabei nicht die einzige Entscheidung des Unternehmens in den vergangenen Wochen und Monaten, die zur Befriedung der Auseinandersetzung um den Ausbau und die Fluglärmbelastung beitragen sollten.
Beispielsweise haben die Netzplaner der Lufthansa Starts in Frankfurt deutlich nach vorne gezogen, um künftig die Gefahr auszuschließen, die 23-Uhr-Grenze aus eigenem Verschulden zu tangieren und im schlimmsten Fall Hunderte von Passagieren im Flughafen campieren zu lassen. So gibt es auch für den nächsten Winter keinen Start mehr nach 22.15 Uhr. Der Wunsch an die Politik, dafür im Gegenzug die Fälle von außerplanmäßigen Verzögerungen am Abend passagierfreundlicher zu regeln, erscheint nicht unmäßig.