26.04.2006 · Der hessische Wirtschaftsminister hat zuletzt nicht immer eine gute Figur abgegeben, aber bei den Strompreisen will er endlich einmal punkten. Kommentar von Manfred Köhler zur Energiepolitik in Hessen.
Von Manfred KöhlerDer hessische Wirtschaftsminister hat zuletzt nicht immer eine gute Figur abgegeben, aber bei den Strompreisen will er endlich einmal punkten. Abermals hat Alois Rhiel (CDU) die Anträge mehrerer Energieversorger auf Preiserhöhungen rundweg abgelehnt.
Die Hessen, so das Signal, sollen gewiß sein, daß sie in ihrem Wirtschaftsminister zugleich den obersten Verbraucherschützer des Landes vor sich haben. Weil das Ministerium tatsächlich die entscheidende Behörde in dieser Sache ist, bleibt den Versorgern nur der Klageweg.
Es wäre alles leichter, gäbe es bei den Strompreisen einen funktionierenden Wettbewerb. Den meisten Menschen ist es aber zu kompliziert, zu einem anderen Lieferanten zu wechseln, und inzwischen sind die finanziellen Vorteile - außer vielleicht für Großfamilien mit riesigem Verbrauch - auch nicht mehr übermäßig groß.
Wo bleibt die Konkurrenz?
Sowieso ist es mit dem Wettbewerb im Strom so eine Sache. Schließlich müssen sich auch neue Anbieter der herkömmlichen Netze bedienen, durch die sie ihren Strom zu ihren neuen Kunden durchleiten. Mit den Durchleitungsentgelten, die sie den alteingessenen Versorgern dafür zahlen müssen, können diese steuern, wie attraktiv die Konkurrenz ist.
Man stelle sich vor, Metzger Meier würde gezwungen, in seinen eigenen Filialen Produkte von Metzger Müller anzubieten, dürfte anschließend aber über die Höhe der Standmieten entscheiden, die Metzger Müller für die Plazierung seiner Produkte entrichten müßte - dann ahnt man, warum es bei der Energie mit der Konkurrenz noch nicht so richtig klappt.
Überhöhte Durchleitungskosten
Wenn Rhiel bei der Ablehnung der neuesten Anträge auf Preiserhöhungen auf die für die nächste Zeit erwartete Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Netzdurchleitungsentgelte verweist, ist dies insofern schlüssig. Diese neue Behörde soll herausfinden, ob die Durchleitungskosten nicht künstlich in die Höhe getrieben wurden. Um im Bild zu bleiben: ob die Standgebühren, die der eine Metzger vom anderen verlangt, nicht überhöht sind, um die ungeliebte Konkurrenz fernzuhalten oder, wenn sie schon nicht zu vermeiden ist und Preise drückt, wenigstens an den Ständen zu verdienen, wenn schon nicht an der Wurst.
Allerdings sollte Geradlinigkeit nicht mit Starrsinn verwechselt werden. Warum Rhiel alle Energieversorger gleich schlecht behandelt, wie sehr sich auch ihre Kostenstrukturen unterscheiden, ist jetzt ebensowenig nachzuvollziehen wie zu Jahresbeginn, als er nicht acht, sondern gleich fünfzig Unternehmen Strompreiserhöhungen untersagte. Hier scheint es ihm doch eher um die öffentliche Wirkung zu gehen als um sachgemäße Entscheidungen. Darauf freilich haben auch die so oft geprügelten Energieversorger ein Recht.