18.04.2011 · Die Spielhallen-Branche breitet sich in Hessen krebsartig aus. Deshalb liegen die Grünen mit ihrem Anliegen richtig, Spielhallen erstmals klare Vorgaben für Art und Ausmaß des Spielangebots, für Öffnungszeiten und auch für Standorte zu machen.
Von Thorsten WinterÜber einen Mangel an Zustimmung können die Grünen in diesen Tagen ohnehin nicht klagen – und nun dürften sie auch noch speziell unter Nachbarn von Spielhallen in Hessen punkten. Denn mit ihrem Gesetzentwurf zur Regulierung der sich krebsartig ausbreitenden Branche liegen sie richtig: Erstmals sollen klare Vorgaben für Art und Ausmaß des Spielangebots, für Öffnungszeiten und auch für Standorte gemacht werden. Das erscheint angesichts der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nötig. Innenminister Rhein (CDU) beeilte sich am Freitag nach der Präsentation des Grünen-Gesetzentwurfs, eine eigene Vorlage zur Regulierung von Spielhallen für Mai anzukündigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon mit seinem Urteil vom März 2006 der Politik aufgetragen, mehr für die Spielsuchtprävention zu tun, wenn es beim staatlichen Lottomonopol bleiben solle. Der Europäische Gerichtshof fordert eine „kohärente“ und systematische Begrenzung der Wetttätigkeit. Doch der Glücksspiel-Staatsvertrag spart die Spielhallen bisher aus. Dabei geht mit der starken Zunahme der Spielhallen ein Anstieg der Zahl der in Behandlung befindlichen Spielsüchtigen einher. Die Landesstelle für Suchtfragen betreut derzeit 1533 Patienten – 2008 waren es erst 572.
Frage der „Ereignishäufigkeit“
Nun mag diese Zunahme auch auf das verstärkte Hilfsangebot an pathologische Spieler zwischen Kassel und dem Odenwald zurückzuführen sein. Als alleinige Erklärung reicht dies aber nicht aus. Wenn schon das Zahlenlotto manche Leute süchtig machen soll, wie hoch muss dann erst das Suchtpotential sein, das von Geldautomaten oder den Livewetten im Internet ausgeht? Lotto wird nur zwei Mal in der Woche ausgespielt – Geldautomaten und Livewetten sind dagegen fast rund um die Uhr verfügbar: Die „Ereignishäufigkeit“, von der Experten sprechen, ist dabei ungleich größer als beim Lotto. Wer also bei Lotto mit Spielsuchtgefahr argumentiert, muss dies bei Spielhallen erst recht tun. Hinzu kommen die „kriminellen Begleiterscheinungen“ im Umfeld von Spielhallen, von denen nicht nur Rhein spricht.
Vor diesem Hintergrund kommt die Politik nicht umhin, auch für die Spielhallen Regeln festzulegen. Andernfalls droht nicht nur eine Glaubwürdigkeitslücke in der Spielsucht- Debatte: Ohne eine „kohärente“ Lösung ist der nächste juristische Streit absehbar.