30.01.2009 · Mehr Lehrer, mehr Polizisten, aber nur, wenn an anderer Stelle beim Personal gespart wird - diese Art von Nüchternheit durchzieht den an vielen Stellen erstaunlich detaillierten Koalitionsvertrag von CDU und FDP. In Zeiten wie diesen ist Realismus freilich nicht das Schlechteste.
Von Werner D’InkaVon „gemeinsamen Visionen für unser Bundesland“ ist im Koalitionsvertrag von CDU und FDP die Rede. Das ist stark übertrieben, denn man hat schon Texte mit größerer Imaginationskraft gelesen. Mehr Lehrer, mehr Polizisten, aber nur, wenn an anderer Stelle beim Personal gespart wird – diese Art von Nüchternheit durchzieht das an vielen Stellen erstaunlich detaillierte Dokument. In Zeiten wie diesen ist Realismus freilich nicht das Schlechteste.
Es sagt viel über die Nähe der beiden Parteien, dass während der Koalitionsverhandlungen mangels anderer Kontroversen das von der FDP gewollte Pflicht-Vorschuljahr schon als eine Art Bruchlinie galt. Dass die „Kinderschule“ nun nicht kommt, wirft Hessen gewiss nicht um Jahre zurück, und die Übernahme des Kultusministeriums wiegt für die FDP ohnehin schwerer als der Verzicht auf ein Symbolprojekt.
Koch hätte das Schulressort gern behalten
Wie gern Roland Koch das Schulressort für die CDU behalten hätte, war unüberhörbar, als er am Freitag über die Notwendigkeit selbst schmerzhafter Kompromisse als Voraussetzung für den Erhalt der Regierungsfähigkeit sprach. Koch machte keinen Hehl aus der Enttäuschung von Justiz- und Kultusminister Jürgen Banzer, der nun beide Ressorts abgeben muss.
Dabei war gerade Banzer einer der Aktivposten im zurückliegenden Jahr – als Kultusminister mit einer neuen Offenheit, die gelegentlich schon wieder so offen war, dass sie an den Unschärfesatz aus der Quantenphysik denken ließ, wonach Position und Geschwindigkeit eines Objekts nicht gleichzeitig präzise bestimmt werden können.
Beim Reizthema Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen hofft die neue Landesregierung auf eine „baldige Klärung“ durch die Gerichte. Damit schlägt sie das implizite Angebot des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aus, die Bedenken der Richter gegen das Lärmschutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses auszuräumen. Ohne Risiko ist diese Strategie nicht. Gut möglich, dass auch das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau genehmigt, die Inbetriebnahme aber wie beim neuen Berliner Flughafen von einem strengeren Lärmschutz abhängig macht.
Der sprachlich schönste Satz betrifft übrigens Abstimmungen im Bundesrat: „Kommt eine Übereinstimmung nicht zustande, werden wir uns konstruktiv in die Debatte einbringen, alternative Konzepte entwickeln – oder uns notfalls der Stimme enthalten.“