Home
http://www.faz.net/-gzg-16jkz
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kommentar Planung mit Augenzwinkern

03.05.2010 ·  Man muss kein Jurist sein, um bei der Lektüre des Urteils eines zu begreifen: Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs haben aus dem Bebauungsplan für die Offenbacher Hafeninsel Altpapier gemacht.

Von Matthias Alexander
Artikel Lesermeinungen (0)

Man muss kein Jurist sein, um bei der Lektüre des Urteils eines zu begreifen: Die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs haben aus dem Bebauungsplan für die Offenbacher Hafeninsel Altpapier gemacht. Ihrem Verdacht, dass die Planungen gegen die Seveso-II-Richtlinie und gegen Hochwasserschutzvorgaben verstoßen, gehen sie im Einzelnen gar nicht mehr nach, weil der Plan wegen anderer Mängel ohnehin schon unzulässig ist.

Der Laie denkt sich nun, der Offenbacher Oberbürgermeister und vor allem sein Stuttgarter Anwalt müssten sich angesichts dieser krachenden Niederlage nach neuen Jobs umsehen. Doch das Verwaltungsrecht ist ein sonderbar Ding. Wenn nur genügend guter Wille vorhanden ist, kann man sich wieder in den Stand der Unschuld versetzen.

Konsequenzen für Großprojekte in der ganzen Region

Sollten die Frankfurter Betriebe ihre Klage gegen den Bebauungsplan zurückziehen, bevor das Urteil rechtskräftig wird, ist alles so, als ob sich die Richter nie mit der Sache beschäftigt hätten. Die Verhandlungen, die derzeit hinter den Kulissen laufen, deuten auf eine solche gütliche Einigung hin. Das ist Offenbach und seinem rührigen Oberbürgermeister durchaus zu gönnen. Vieles spricht dafür, dass Horst Schneider (SPD) demnächst den ersten Spatenstich für die Bebauung vornehmen kann.

Und doch sind aus dem Kasseler Urteilstext, auch wenn er nie Rechtskraft erlangt, für künftige Großprojekte in der ganzen Region Konsequenzen zu ziehen. Denn die Richter haben vor Augen geführt, dass die schlaumeierische Machart des Regionalplans juristisch nicht haltbar ist. Formell den strengen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu propagieren, dann aber augenzwinkernd lauter Ausnahmen für Neubaugebiete zu gewähren, haben die Richter den Planern nicht durchgehen lassen.

Auch mit ihrer Kritik an der Bebauungsdichte, am Lärmschutz und an den Abweichungen vom Flächennutzungsplan haben die Richter eine Art Blaupause für künftige Normenkontrollklagen gegen andere Bebauungspläne geliefert. Das Geschäft des Planens ist nun noch schwieriger geworden, zumal sich das Regierungspräsidium kaum mehr dem Vorwurf aussetzen wollen wird, die rechtliche Überprüfung lax zu handhaben.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1968, Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Jüngste Beiträge

Perspektivlosigkeit ist Gift

Von Rainer Schulze

Die Zukunft der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte ist unklar. Das Land will sich von der Beteiligung trennen - Frankfurt hat die Hand gehoben. Eine Entscheidung tut not. Mehr