Mit Immobilien sind in Frankfurt viele Vermögen gemacht worden. Besonders lukrativ waren die sechziger und siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Damals wurden sogenannte Befreiungen von Bebauungsplänen sehr freigiebig erteilt. Ein Grundstück im Westend, das plötzlich mit einem Hochhaus bebaut werden durfte, war über Nacht ein Vielfaches wert.
Es ist nicht zu bestreiten, dass die damalige Praxis von Politik, Bauaufsicht und Immobilienwirtschaft dem Stadtbild schweren Schaden zugefügt hat. Und es ist auch nicht so, dass nicht heute noch Hochhäuser in Quartieren genehmigt würden, in die sie nicht gehören. Die überdimensionierte Bebauung des früheren Hauptpostareals an der Zeil ist ein prominentes Beispiel.
Etwas Anmaßendes haftet dem Urteil an
Die Achte Kammer des Frankfurter Verwaltungsgerichts, die im vergangenen Jahr die ursprüngliche Baugenehmigung für ein Hochhaus in der Nähe des Eschenheimer Turms aus dem Jahr 1974 für ungültig erklärte, konnte sich daher des Beifalls vieler kritischer Beobachter der Frankfurter Planungspolitik sicher sein.
Und doch haftet dem Urteil nicht nur aus der Sicht der Immobilienbranche etwas Anmaßendes an. Hier ist offenkundig der Kammervorsitzende darum bemüht, die Stadtgeschichte umzuschreiben. Die Lektüre seiner Urteilsbegründungen, etwa auch zur Bebauung der Schlosshecke in Ginnheim, in denen er die Motive der handelnden Personen in Politik und Verwaltung sehr pointiert, aber nicht immer zutreffend bewertet, lassen auf ein großes Sendungsbewusstsein schließen.
Vielleicht ist es ein Warnschuss
Wer sich so weit ins Reich des Politischen vorwagt, riskiert viel. Die Gründe, mit denen der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun eine Berufung gegen das Urteil zum Turmcenter zulässt, lesen sich denn auch wie eine schallende Ohrfeige für den Frankfurter Kollegen. Von seinem Urteil dürfte am Ende nicht viel übrig bleiben.
Das ist in der Sache erfreulich. Würden nämlich das Turmcenter und all die anderen Gebäude, die unter ähnlichen Umständen entstanden sind, nach dem Willen des Frankfurter Richters zu Schwarzbauten erklärt, wäre damit nichts gewonnen. Es wäre naiv zu glauben, dass sie dann von ihren Eigentümern klaglos abgerissen und durch hübsche kleine Neubauten ersetzt würden. Sie blieben vielmehr auf absehbare Zeit ungenutzt stehen. Eine Sanierung, die neuerdings erfreulich oft auf die Gewinnung von Wohnraum hinausläuft, würde verhindert, bis die Stadt nachträglich für eine Legalisierung gesorgt hätte.
Immerhin könnte das überzogene Urteil jedoch den positiven Effekt eines Warnschusses haben: Kommunalpolitik und Bauaufsicht dürften noch sorgfältiger als bisher prüfen, ob Befreiungen von Bebauungsplänen sich tatsächlich mit der Pflicht vertragen, das Stadtbild zu pflegen.