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Kommentar Noch eine Baustelle

24.07.2010 ·  Eine Verfassung formuliert Werte und Überzeugungen einer Gesellschaft. Diese Grundsätze zu ändern will daher reiflich überlegt sein. In Hessen tut man sich jedoch besonders schwer damit.

Von Helmut Schwan
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Eine Verfassung formuliert Werte und Überzeugungen einer Gesellschaft. Diese Grundsätze zu ändern will daher reiflich überlegt sein. In Hessen tut man sich jedoch besonders schwer damit, es gab schon einige vergebliche Anläufe zum „großen Wurf“.

Die Kodifikation des Landes, 1946 als erste in Deutschland nach Ende des Zweiten Weltkrieges entstanden, soll schon seit langem von den Relikten des stürmischen Aufbruchs in die Demokratie befreit werden. So ist dort immer noch zu lesen, Unternehmen der Energiewirtschaft müssten verstaatlicht werden. Und wer im Tarifstreit aussperre, der gehöre bestraft.

Hürden für den Volksentscheid haben sich in Hessen als zu hoch erwiesen

Artikel 21 gar wird im Internet herumgereicht als Musterbeispiel anachronistischer Gesetze: Bei besonders schweren Verbrechen – gemeint waren vor allem jene des Nazi-Terrors – könne die Todesstrafe verhängt werden, heißt es da. Wer sich über die Hessen lustig machen will verschweigt, dass das Grundgesetz, drei Jahre später in Kraft getreten, die Todesstrafe „abgeschafft“ hat.

Zwar haben sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht, die Hessische Verfassung zu modernisieren und in diesem Zuge auch endlich historisch bedingte Absurditäten zu tilgen. Der aktuelle Verstoß, eine „Schuldenbremse“ einzubauen, deutet jedoch darauf hin, dass die Regierung die Chancen als eher gering erachtet, vor allem für die Neuformulierung der Ziele des Sozialstaats eine breite Mehrheit im Landtag und danach auch bei einer Volksabstimmung zu finden. Wenn denn nun statt der umfassenden Renovierung weiterhin nur Stück für Stück ausgebessert werden soll, wäre es angebracht, die Verfassung wenigstens noch auf einem anderen Feld auf die Höhe der Zeit zu bringen. Der Volksentscheid, das Element der direkten Demokratie, hat sich in Hessen nicht entfalten können, weil sich die Hürden als zu hoch erwiesen.

Direkte Demokratie kann unbequem sein

Manche werden sagen, das sei auch gut so. Fundamentale Nichtraucher etwa haben in Hessen erst gar nicht versucht, das Gesetz in ihrem Sinne zu verschärfen. Aber auch eine Initiative gegen Experimente im Schulwesen wäre in Hessen derzeit wohl aussichtslos. Die meisten Anläufe scheiterten bisher schon daran, binnen zweier Wochen die Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten zusammenzubringen.

Direkte Demokratie kann unbequem sein, mitunter sogar nervig. Und die Gefahr, dass Populisten eine Bühne bekommen, liegt nicht fern. Andererseits hat in den vergangenen Jahren die Bereitschaft der Bürger, über Wahlen die Politik mitzugestalten, besorgniserregend abgenommen.

Die Resonanz, die die jüngsten Initiativen in Bayern und Hamburg erfuhren und die auflebende Freude am Diskurs bieten die Chance, die Bürger wieder stärker „mitzunehmen“. Auch die repräsentative Demokratie, durchaus bewährt, könnte davon profitieren.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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