22.01.2007 · Niemand wird ernsthaft annehmen, dass die Einführung von Studiengebühren in kurzer Zeit für paradiesische Zustände an der Universität Frankfurt sorgen wird. Ähnlich verhält es sich mit den Plänen für die Umwandlung der Universität in eine Stiftungshochschule.
Von Sascha ZoskeEs gibt Reformen, die sinnvoll sind, auch wenn ihre Wirkung eine Weile auf sich warten lässt. Niemand, der die Verhältnisse an Hessens Hochschulen kennt, wird ernsthaft annehmen, dass die Einführung von Studiengebühren innerhalb weniger Monate für paradiesische Zustände in Seminarräumen und Bibliotheken sorgt. Ähnlich verhält es sich mit den Plänen für die Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftungshochschule.
Sollte ihr Präsident Rudolf Steinberg dieses Vorhaben durchsetzen können, wird kein Harvard am Main entstehen, in dem sich die Forscher nach Herzenslust aus einem von großzügigen Mäzenen gefüllten Etat bedienen können. Das Beispiel der Universität Göttingen, die den Schritt zur Stiftung schon vollzogen hat, zeigt, dass auch in einem solchen Modell das Land auf lange Sicht der wichtigste Geldgeber bleibt. Deshalb – und wegen der weiterhin bestehenden staatlichen Kontrolle – kann auch von einer „Privatisierung“, wie sie von den Gegnern der Pläne schnell als Schreckgespenst beschworen wird, keine Rede sein.
Universität könnte selbständig Professoren berufen
Die Vergrößerung des Budgets durch Zustiftungen wird, so sie denn eintritt, eher eine mittelbare Folge der Statusänderung sein, die der Hochschule zunächst vor allem eines bringt: mehr Autonomie. Nach dem Vorbild der TU Darmstadt und noch darüber hinausgehend, soll die Goethe-Universität selbständig Professoren berufen können, Tarifverträge abschließen und Eigentümer der von ihr genutzten Grundstücke werden. Eine Universität, der solche Freiheiten gewährt werden, hat eine bessere Ausgangsposition im akademischen Wettbewerb – und wird damit (hoffentlich) auch attraktiver für private Geldgeber.
Insofern ist dem Vorhaben, das Steinberg in der ihm eigenen energischen Art vorantreibt, grundsätzlich Erfolg zu wünschen. Gleichwohl lassen sich nicht alle Bedenken, die von Personalrat und Studentenvertretung geäußert werden, als Besitzstandswahrerei abtun. Die Stiftungskonstruktion, von der bisher nur die Umrisse erkennbar sind, wird in jedem Fall eine stärkere Zentralisierung innerhalb der Universität zur Folge haben: Wie auch an der TU zu beobachten, erhält vor allem das Präsidium mehr Macht.
Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre
Zudem könnten über den Stiftungsrat Kräfte an Einfluss gewinnen, deren für sich betrachtet legitime Interessen nicht immer mit der Freiheit von Forschung und Lehre in Einklang zu bringen sind. Diese aber muss auch in einer für privates Kapital offenen Universität höchstes, unantastbares Gut bleiben. Ihren Schutz sicherzustellen wird die wichtigste Aufgabe bei der nun anstehenden Präzisierung der Pläne sein.
So günstig die Voraussetzungen für das Projekt „Stiftungs-Uni“ derzeit auch sind – die Landesregierung betrachtet es offenkundig mit Wohlwollen –, so notwendig ist seine sorgfältige Vorbereitung. Eine Reform, die nicht am nächsten Morgen Resultate zeitigen muss, braucht auch nicht über Nacht ins Werk gesetzt zu werden.