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Kommentar Nicht nach Aktenlage

 ·  Sieht die Justiz weg, wenn es darum geht, dass Polizisten schuldig werden? Nichtsdestotrotz: Eltern, deren Kinder die Opfer sind, wollen Klarheit - soweit es geht.

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Neigt die Justiz dazu, bei der Polizei wegzusehen? Medien haben diese Debatte eröffnet und unterlegen die These zum Teil mit Statistiken und einer Statistik darüber, wie wenige Anzeigen gegen Polizisten zu einer Anklage führten.

Aus einer solchen pauschalen Betrachtung auf den Einzelfall zu schließen ist gefährlich. Stellt dies doch ein Grundvertrauen in Frage, das Gesellschaft wie Justiz in die Polizei haben dürfen. Dass sie, obwohl zunehmend selbst Gewalt ausgesetzt, nach Recht und Gesetz vorgeht, die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahrt und sie ihre Beamten auf schwierige Situationen gut vorbereitet - das gehört zum Kanon ihrer Legitimität.

Die Eltern wollen in ihrer Trauer Klarheit 

Im Gegenzug darf dies nicht bedeuten, man könne im Zweifel Hinweise auf Rechtsverstöße beiseiteschieben. Unter welchem Aspekt die tödlichen Schüsse vor dem Frankfurter Bürgerhospital diskutiert werden müssen, bleibt daher auch fast drei Jahre nach dem schrecklichen Ereignis offen. Seit August liegen die Akten beim Oberlandesgericht. Die Staatsanwaltschaft, die fast zwei Jahre ermittelte und dann das Verfahren einstellte, soll gezwungen werden, Anklage gegen zwei Beamte wegen Totschlags und Körperverletzung zu erheben. Was auch immer dazu führte: Eine solche lange Phase der Ungewissheit ist für alle Beteiligten unerträglich und durch nichts zu rechtfertigen. Der Schwebezustand stellt die Überzeugung in Frage, der Rechtsstaat funktioniere auch dann, wenn es heikel wird.

Man kann die Eltern des jungen Mannes, der vor dem Krankenhaus erschossen wurde, darin verstehen, dass sie nichts unversucht lassen wollen, die Umstände öffentlich klären zu lassen. Ob tatsächlich ihr Sohn nur durch Schüsse, Tritte und Schläge davon abzuhalten war, auf die Polizisten einzustechen, ob diese tatsächlich in höchster Not waren und sich nicht anders wehren konnten. keine Genugtuung oder ein Tribunal, sie wollen, so weit es geht, Klarheit.

Gerade in Fällen wie diesem liegt es nahe, nach Gewissheit in einer Hauptverhandlung zu suchen. Bliebe die Entscheidung nach Aktenlage, würde es jene bestärken, die raunen, es solle etwas vertuscht werden.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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