20.10.2009 · Schon seit rot-grünen Zeiten hat sich das Bundeskabinett regelmäßig dafür ausgesprochen, die globale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen müsse gestärkt werden. Das will eine künftige schwarz-gelbe Koalition nun offenbar tun.
Von Helmut SchwanSchon seit rot-grünen Zeiten hat sich das Bundeskabinett regelmäßig dafür ausgesprochen, die globale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen müsse gestärkt werden. Das politische Haftungsrisiko für solche Verlautbarungen blieb jeweils gering. Schließlich haben die Landesregierungen die aufwendigen Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Landebahnen durchzuführen und den Protest der Anwohner auszuhalten.
Seit langem fordern daher die Länder, Hessen voran, der Bund müsse zu seiner Position stehen und die gesetzlichen Grundlagen schaffen oder zumindest konkretisieren. Das will eine künftige schwarz-gelbe Koalition nun offenbar tun: Der „bedarfsgerechte Ausbau“ der Flughäfen und „international wettbewerbsfähige Betriebszeiten“ sollen kodifiziert werden.
Bedarf geteilt durch Zumutbarkeit für Anwohner
Noch ist ungewiss, ob, wie und wann sich diese Gedanken tatsächlich im Gesetz niederschlagen. Geschähe dies vor Ende des nächsten Jahres, so könnte es erheblichen Einfluss auf die strittigste noch offene Frage beim Ausbau des Frankfurter Flughafens haben: auf die Zahl der Nachtflüge.
Man erinnere sich: Die vom hessischen Verkehrsministerium zugebilligten durchschnittlich 17 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr sind das Ergebnis von angemeldetem Bedarf, geteilt durch Zumutbarkeit für die Anwohner, multipliziert mit der Erfahrung und dem pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsjuristen.
Auf Nachtruhe in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen
Sie konnten sich bisher auf einen stark interpretationsbedürftigen Satz im Luftverkehrsgesetz stützen: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Laufe der letzten zweieinhalb Jahrzehnte dazu umfangreiche Gedanken gemacht - und viel Spielraum gelassen, was dies unter dem Strich für die anstehende Erweiterung des Frankfurter Flughafens bedeutet.
Das in den vergangenen Jahren für dieses Projekt hin und her gewendete Richterrecht wäre Makulatur, sollte der Gesetzgeber bis zur Verhandlung in Leipzig eine klare Regelung dazu finden, ob ein durchgängiger Nachtbetrieb an deutschen Flughäfen gestattet sein soll. Dann lautete die Frage nicht mehr null oder siebzehn. Dann hieße es 17 oder mehr.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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