03.10.2008 · Das Urteil gegen Jürgen Emig kann der Hessische Rundfunk zwar als Votum für das öffentlich-rechtliche System, nicht aber als Freispruch auf ganzer Linie für sich deuten. Zu wenig Kontrolle, lautet der Vorwurf des Gerichts.
Von Helmut SchwanDer Prozess gegen den früheren Sportchef des Hessischen Rundfunks hat einen großen Verlierer. Jürgen Emig muss, wenn das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt werden sollte, ins Gefängnis. Das ist für einen Mann im Alter von 63 Jahren, der mitten im gesellschaftlichen Leben gestanden hatte und in seinem Metier hoch angesehen war, ein Tort.
Das Urteil ist jedoch, legt man die gravierenden Vorwürfe einer dreisten Selbstbereicherung zugrunde, gerecht, zumindest im Vergleich zu anderen Fällen von Korruption. Emig hat nicht, wie das Gericht feststellte, aus wirtschaftlicher Not gehandelt. Und auch nicht aus falsch verstandener Verpflichtung einem „System HR“ gegenüber, wie er in dem Prozess versucht hatte zu insinuieren.
Intensive Untersuchungen
In den zwei Monaten der Hauptverhandlung haben die Öffentlichkeit und die interessierte private Konkurrenz einiges über Abläufe bei einem öffentlich-rechtlichen Sender erfahren. Manches nur für den internen Gebrauch bestimmte Schreiben, wie die Antwort des Intendanten auf den Beschwerdebrief des Ironman-Organisators an den Ministerpräsidenten, hat genüssliches Kopfschütteln hervorgerufen, von einem stark ausgeprägten Hang zur Bürokratie an der Frankfurter Bertramswiese berichtete gar ein Kriminalbeamter. Bei aller Häme in der Branche sollte freilich nicht vergessen werden, dass bisher kaum ein anderes Medienunternehmen derart intensiven Untersuchungen ausgesetzt war. Die Staatsanwälte hatten vor drei Jahren bis hoch in die Chefetage alles beschlagnahmt, was im Zusammenhang mit den illegalen Nebengeschäften des Sportchefs stehen konnte.
Im medienpolitischen Sinn kann der Hessische Rundfunk das Urteil zwar als Votum für das öffentlich-rechtliche System, nicht aber als Freispruch auf ganzer Linie für sich deuten. Zu wenig Kontrolle, lautet der Vorwurf des Gerichts. Obendrein gab es eine deutliche Rüge für die lange auch beim HR gern gesehenen, von Emig erfolgreich akquirierten „Beistellungen“. Für die Zuschauer hätte kenntlich gemacht werden müssen, dass sich die Sportveranstalter an den Kosten für die Übertragungen beteiligten, entnehmen die Richter dem Staatsvertrag. Die erhoffte Ruhe hat das Urteil dem HR nicht gebracht.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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