Die hessischen Kommunen haben mit großer Spannung und hohen Erwartungen auf das Landesgesetz gewartet. Ob in Frankfurt, Wiesbaden oder Kassel, das Problem war überall virulent: Die Zahl der Spielhallen ist innerhalb weniger Jahre schlagartig angestiegen, allein von 2006 bis 2010 um vierzig Prozent.
Dass die Kommunen für dieses Problem eine Lösung finden mussten, lag auf der Hand. Allerdings entstanden aus den Bemühungen, vor allem in den Stadtteilen eine weitere Vermehrung der Spielhallen zu verhindern, neue Schwierigkeiten. Wiesbaden versuchte es über Steuererhöhungen, Frankfurt über baurechtliche Bestimmungen und ordnungspolitische Eingriffe. Zu letzteren gehörte der Versuch, die Öffnungszeiten zu beschränken. Damit war Frankfurt zumindest im ersten Anlauf kläglich gescheitert, weil sich die Stadtverwaltung in ihrem Handeln selbst nicht sicher war. Nur Kassel schien eine gerichtsfeste Lösung gefunden zu haben. Alles in allem aber glich der Kampf gegen die Spielhallen mehr einem chaotischen Nebeneinander als einem konzertierten Miteinander.
Der Staat bleibt immer ein Stück weit unglaubwürdig
Hier war das Land gefordert, für einen Rechtsrahmen zu sorgen. Dafür hat Innenminister Boris Rhein (CDU) nun mit einem Entwurf für das Spielhallengesetz gesorgt. Dem Werk ist anzumerken, dass der CDU-Minister dem liberalen Koalitionspartner Zugeständnisse machen musste. Dazu zählt die Übergangszeit von 15 Jahren (statt ursprünglich vorgesehenen fünf). Dazu zählt auch, dass die Sperrzeit von ursprünglich gewollten acht Stunden auf sechs reduziert wurde.
Die Grundtendenz des Gesetzentwurfs ist richtig. Sechs Stunden Sperrzeit sind besser als eine, mit der viele Betriebe bisher operieren konnten. Zudem lässt das Gesetz bei den Mehrfachkonzessionen keine Hintertür mehr offen. Vor allem aber werden die Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, indem sie an der Außenfassade nicht mehr werben dürfen und Kameras installieren müssen.
Damit wird Glücksspielsucht und Kriminalität zumindest ein Stück weit der Nährboden entzogen. Bleibt der grundsätzliche Kritikpunkt, dass der Staat in solchen Bemühungen immer ein Stück weit unglaubwürdig bleibt, solange er von dem Übel selbst über Steuereinnahmen stark profitiert.