26.06.2008 · Die beiden Unternehmen ABG Holding und OFB Projektentwicklung sollen die Wiedergewinnung der früheren Altstadt leiten. Damit ist eine Gefahr gebannt. Der Wunsch der Frankfurter Planungspolitiker, noch die Nutzung des letzten Quadratmeters festzuschreiben, wird unerfüllt bleiben.
Von Matthias AlexanderLange Monate hat die schwarz-grüne Koalition in Frankfurt mit sich gerungen. Soll das Areal zwischen Dom und Römer nun europaweit ausgeschrieben werden oder doch lieber ein städtisches Tochterunternehmen mit der Neubebauung direkt beauftragt werden, lautete die Frage. Je mehr Juristen ihre Meinung kundgetan hatten, desto größer war die Verunsicherung im Römer, was denn nun im Interesse der Sache geboten und welches rechtliche Risiko jeweils einzukalkulieren sei.
Nunmehr scheinen sich unter Führung von Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) jene durchgesetzt zu haben, die für eine Direktbeauftragung der städtischen ABG Holding und der landesnahen OFB Projektentwicklung plädieren. In die Hände der beiden Unternehmen soll jetzt die Wiedergewinnung der früheren Altstadt gelegt werden. Es ist eine der anspruchsvollsten Bauaufgaben, die jemals in Frankfurt zu bewältigen waren. Rechtlich, statisch, stadtplanerisch und architektonisch stehen die Projektsteuerer vor gewaltigen Herausforderungen. Nicht ausgeschlossen, dass ABG-Geschäftsführer Frank Junker eines Tages die Entscheidung bereuen wird, das Bauvorhaben unbedingt in die eigenen Hände nehmen zu wollen.
Kein dauerhafter Zugriff der Politik
Ordnungspolitisch ist das Votum für eine Direktvergabe auf den ersten Blick heikel. Eine europaweite Ausschreibung wäre zweifellos die sauberere Lösung gewesen, zumindest sofern die Stadt sie nicht von vornherein auf ABG und OFB zugeschnitten hätten. Das Argument, dafür sei nicht genug Zeit gewesen, kann nicht recht überzeugen. Auf ein halbes Jahr mehr käme es nach der langen Vorgeschichte auch nicht mehr an.
Auf den zweiten Blick spricht aber doch einiges für die Übertragung der Aufgabe an ABG und OFB, und zwar nicht nur die unbestreitbare immobilienwirtschaftliche Kompetenz beider Unternehmen. Da die Stadt das Projekt ohnehin stark subventionieren muss, ist die Zusammenarbeit mit einer eigenen Gesellschaft von mehr Vertrauen getragen.
Wichtiger ist jedoch, dass – scheinbar paradoxerweise – die Direktvergabe den unmittelbaren Einfluss der Kommunalpolitik auf die Steuerung der Altstadtbebauung einschränkt. Während sich die Stadtverordneten bei einer europaweiten Ausschreibung über einen städtebaulichen Vertrag einen dauerhaften Zugriff hätten sichern können, müssen sie sich nun auf die Möglichkeiten eines Bebauungsplans beschränken. Der Wunsch der Planungspolitiker, noch die Nutzung des letzten Quadratmeters festzuschreiben, wird unerfüllt bleiben. Damit wird das Projekt Altstadt vor jenen romantischen Phantastereien bewahrt, die es am meisten gefährden. Zunächst stehen allerdings noch genügend juristische Unwägbarkeiten im Raum, etwa Konkurrentenklagen. Immerhin, der Magistrat hat sich endlich zu einer Entscheidung durchgerungen.
Matthias Alexander Jahrgang 1968, Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
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