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Kommentar Draußen sitzen, aber wie?

31.01.2012 ·  Vor ein paar Jahren war es noch schick, sich in warme Decken zu hüllen und auch im Winter draußen den Kaffee zu trinken. Inzwischen gibt es viele Raucherzelte. Eine Kollision von Interessen ist so gut wie unvermeidlich.

Von Jacqueline Vogt
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Als vor ein paar Jahren die damaligen Betreiber der „Bar Fifty Four“ an der Frankfurter Fressgass‘ dicke Pelzdecken anschafften, damit die Gäste es auch im Herbst und Winter draußen gemütlich hatten, war das neu und schick. Inzwischen wickeln sich nicht nur Barbesucher, sondern auch Gasthaus-Kunden gerne in wärmende Stoffe und sitzen von Januar bis Januar vor den Lokalen. Richtig in Schwung gekommen ist diese Entwicklung mit dem Rauchverbot in Gaststätten, doch um die unerwünschten Raucherzelte, die mancherorts den Zugang zu Lokalen komplett versperrt hatten und in vielen Kommunen Stein des Anstoßes waren, geht es, wenigstens in Frankfurt, schon lange nicht mehr. Vielmehr ist dort zu sehen, wohin es führt, wenn eine Stadt auf der einen Seite ausgeprägte Regulierungswünsche hat und ihre Auslegung lange Zeit gleichzeitig großzügig handhabt: Eine Kollision von Interessen ist so gut wie unvermeidlich, und dass das Kritik freisetzt, auch.

„Leitfaden zur Beantragung und zum Betreiben von Wirtschafts- und Sommergärten in Frankfurt am Main“ heißen die 2011 gültig gewordenen Richtlinien für Wirte, die ausgehandelt worden sind zwischen der Stadt, der Industrie- und Handelskammer und dem Hotel- und Gaststättenverband. Unter welchen Voraussetzungen die Stadt die Erlaubnis erteilt, auf öffentlichen Flächen einen Sommergarten zu betreiben, steht darin ganz genau und auch, dass Zelte und gebäudeähnliche Auf- und Umbauten, wie sie jetzt aktuell in der Diskussion sind, nicht gestattet sind. Ob, was einige Frankfurter Wirte tun, diesen Richtlinien tatsächlich widerspricht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Verbindlich festgestellt werden wird im Zuge dieser Auseinandersetzungen vielleicht auch einmal, ob die Hoheit über die Satzungsgestaltung, die letzten Endes Grundlage für die Genehmigung von Sommergärten ist, bei der Stadt liegt, oder ob, um mögliche Ausnahmen zu schaffen, die Hessische Bauordnung geändert werden müsste. Zur jahrelang geübten Praxis „Wo kein Kläger, da kein Richter“ führt wohl kein Weg zurück; das muss man nicht bejubeln.

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Jahrgang 1962, Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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