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Kommentar Die wirtschaftlichen Folgen des Nachtflugverbots

 ·  Man darf von der Politik erwarten, dass sie die ökonomischen Konsequenzen benennt, die die Beschränkungen für den Flugbetrieb in Frankfurt bedeuten. Da herrscht im Moment das große Schweigen.

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Das hätte man Stefan Schulte nicht zugetraut. Der Vorstandsvorsitzende des Flughafenbetreibers Fraport, der sonst stets konziliant auftritt und auch im wörtlichen Sinne als Mann der leisen Töne gilt, hat seinem Ärger über die restriktive Praxis bei verspäteten Flügen und über den Wunsch nach weiteren Betriebsbeschränkungen freien Lauf gelassen. Und das, obwohl sich sein Zorn gegen den größten Anteilseigner, das Land, und den zweitgrößten, die Stadt Frankfurt, richtet.

Dem Fraport-Chef wird klar sein, dass er mit seinen Warnungen auf absehbare Zeit nichts erreichen kann. Die Frankfurter CDU hat mit der Niederlage bei der Oberbürgermeisterwahl einen hohen Preis gezahlt für den Flughafenausbau. Ihre Forderung, Flüge in den Nachtrandstunden weitgehend über die südlichen Bahnen abzuwickeln, soll ihre Lage in den ehemaligen Hochburgen Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad stabilisieren. Dafür nimmt sie in Kauf, zu Lasten von Nachbarkommunen offen dem Sankt-Florians-Prinzip zu huldigen.

Mehr Ausnahmen nicht durchsetzbar

Auch die Landesregierung steht anderthalb Jahre vor der Landtagswahl unter Druck. Dass sie die vielen Ausnahmen vom Nachtflugverbot etwa bei Gewittern oder bei verspäteten Landungen verteidigt, verlangt ihr schon viel Kraft ab. Mehr Abflüge nur wenige Minuten nach 23 Uhr in Ausnahmefällen zuzulassen ist politisch nicht durchsetzbar.

All das weiß Schulte natürlich. Wenn er sich trotzdem echauffiert, dann treiben ihn vermutlich mehr um als persönlicher Frust und der Druck von Seiten der Fluggesellschaften. Schulte bangt offenkundig ernsthaft um die Perspektiven der Fraport AG. Und tatsächlich darf man seine Warnungen, Frankfurt drohe ins Mittelmaß zurückzufallen, nicht leichtfertig als interessengeleitete Schwarzmalerei abtun. Die Behauptung, dass sich derjenige Passagier, der eine Nacht auf einem Feldbett im Flughafen verbracht hat, zweimal überlegt, ob er noch einmal über Frankfurt fliegt, ist plausibel.

Pro Nachtruhe

Es ist ebenso legitim, eine Schrumpfung des Betriebs am Flughafen in Kauf zu nehmen, um die ohnehin kurze Nachtruhe zu gewährleisten. Man darf aber von der Politik erwarten, dass sie die ökonomischen Konsequenzen benennt, die die Beschränkungen für den Flugbetrieb bedeuten. Da herrscht im Moment das große Schweigen.

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Jahrgang 1968, Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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