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Kommentar Die Fußfessel macht Karriere

31.05.2010 ·  Die Erfahrungen mit den Probanden sprechen für die Fußfessel. Nun könnte sie sogar bundesweit Karriere machen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat vor kurzem die deutsche Regelung der Sicherungsverwahrung beanstandet.

Von Helmut Schwan
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Eine Idee wird umso mehr zum Erfolgsmodell, je stärker sie nachgefragt wird. Nun sind die etwas mehr als 700 Menschen, die in zehn Jahren verpflichtet worden sind, eine „elektronische Fußfessel“ zu tragen, sind nicht unbedingt ein Beleg dafür, dass in Hessen der Durchbruch gelungen ist.

Das liegt vor allem daran, dass das Kontrollinstrument nur mit Zustimmung des Richters, des Staatsanwalts und nicht zuletzt des Delinquenten verwendet werden darf. Offenbar überwiegt in den Gerichtssälen noch immer die Skepsis, ob sich mit dem kleinen Sender am Gelenk die erhofften pädagogische Effekte erzielen lassen. Mit der Technik lässt sich schließlich bisher nur überwachen, ob der Straftäter, der unter dieser Bedingung noch Bewährung erhalten hat oder von der Untersuchungshaft verschont ist, zu den vereinbarten Zeiten zuhause ist. Oder eben nicht und stattdessen hoffentlich an seinem Arbeits- oder Therapieplatz.

Extratour des konservativen Unionpolitikers

Die Erfahrungen mit den Probanden sprechen durchaus für diesen Weg, ihnen und der Gesellschaft einen teuren Platz im Gefängnis zu ersparen. Alles hatte mit der Extratour des konservativen Unionpolitikers Christean Wagner in Hessen begonnen, der sich gegen den Vorschlag seiner Ministerkollegen sträubte, einen Hausarrest statt kurzer Freiheitsstrafen zu verhängen. Heute kann sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag zugute halten, sein mit einem Schuss Liberalismus gewürztes Modell habe sich etabliert, während sich andernorts die großen Reformideen zerschlagen haben.

Nun könnte die „Fußfessel“ sogar bundesweit Karriere machen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat vor kurzem die deutsche Regelung der Sicherungsverwahrung beanstandet. Noch ist offen, wie viele derjenigen, die nach Verbüßung ihrer Strafe weiterhin als gefährlich eingestuft werden, tatsächlich demnächst freikommen. Die „Fußfessel“ jedenfalls gilt, wie die Innenminister dieser Tage andeuteten, im Vergleich zu einer Observation durch die Polizei rund um die Uhr als effektive und wesentlich günstigere Variante.

Ihr Einsatz als Ersatz für die Sicherheitsverwahrung ist freilich nur dann sinnvoll, wenn das System mit GPS hochgerüstet wird, damit jeder Schritt zu verfolgen wäre. Ein Thema, wie gemalt für die Datenschützer.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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