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Kommentar Das streift das Absurde

 ·  Die Landesregierung behält Ergebnisse von Meinungsumfragen für sich. Es lassen sich viele gute Gründe finden, warum das Unbehagen darüber nicht auf die SPD beschränkt bleiben muss.

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Die SPD stört sich daran, dass die Landesregierung die Ergebnisse von Meinungsumfragen für sich behält. Es nimmt wunder, dass die SPD und ihr rechtlicher Beistand dabei in ihrer Argumentation auf das Fragerecht von Abgeordneten abheben. Näherliegend wäre es, würde die Opposition auf einen anderen Umstand verweisen. Nur vordergründig ist es nämlich die Landesregierung, die sogenannte Resonanzumfragen bei den Demoskopen bestellt. In der politischen Wirklichkeit sind es die Parteien, die diese Landesregierung stellen, im konkreten Fall also CDU und FDP. Sie haben ein Interesse daran, ihre Macht zu behalten, und wollen deshalb mit Hilfe der Demoskopie dem Volk aufs Maul schauen.

Und natürlich liegt es nicht im Interesse der Landesregierung, Ergebnisse von Meinungserhebungen an die Opposition weiterzuleiten, die ein schlechtes Licht auf die Regierenden werfen. Politisch ist das verständlich; dass Umfragen aber, wie die Staatskanzlei kundtat, dem „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ zuzurechnen seien, streift das Absurde.

Viele gute Gründe

Im Bundesland Bayern hat es um dasselbe Thema einen lange schwärenden Konflikt gegeben, den Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), ein wenig wortklauberisch, lösen musste. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Regierungspartei CSU mit in Auftrag gegebenen und nicht veröffentlichten Umfragen zwar nicht gegen das Parteiengesetz verstoßen habe. Immerhin forderte er aber die Landesregierungen zu Sorgfalt beim Umgang mit Umfragen auf. Es müsse der Eindruck einer Verquickung von Regierungshandeln und Parteiinteressen vermieden werden. Dies gilt umso mehr, wenn Ministerpräsident und Vorsitzender der regierenden Landespartei identisch sind. Was nicht nur bei Horst Seehofer, sondern auch bei Volker Bouffier der Fall ist.

Nein, es lassen sich viele gute Gründe finden, warum das Unbehagen über die hessische Umfragepraxis nicht auf die SPD beschränkt bleiben muss. Nicht das schwächste Argument lautet dabei, dass eine Landesregierung das Geld der Steuerzahler nicht dafür ausgeben darf, das voraussichtliche Abschneiden von Parteien prognostizieren zu lassen. Das sollen doch bitte die jeweiligen Landesschatzmeister bezahlen - das fällt ausnahmsweise wirklich in den „Kernbereich ihrer Verantwortung“.

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Jahrgang 1950, Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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