01.06.2007 · Essentiell, aber in seiner tieferen Bedeutung oft überschätzt: Wäre der Landesentwicklungsplan nicht geändert worden, könnte schon rein formal der Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht genehmigt, nicht „planfestgestellt“ werden.
Essentiell, aber in seiner tieferen Bedeutung oft überschätzt: Wäre der Landesentwicklungsplan nicht geändert worden, könnte schon rein formal der Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht genehmigt, nicht „planfestgestellt“ werden. Andererseits werden die eher abstrakten Vorgaben in dem vom Hessischen Landtag jetzt verabschiedeten Konvolut nicht den juristischen Streit darüber entscheiden, ob die Region die Mehrbelastungen eines deutlich größeren Flughafens verträgt.
So betrachtet ist die Auseinandersetzung, ob das Nachtflugverbot im Landesentwicklungsplan hätte festgeschrieben werden müssen, eine eher akademische. Wie groß die Zahl der Flüge sein wird, die die Menschen künftig zwischen 23 und 5 Uhr aus dem Schlaf reißen oder eben nicht, wird in die Gesamtbilanz einfließen, was im Interesse der wirtschaftlichen Prosperität zu verkraften sei. Lärmmedizinische Gutachten werden im Endeffekt größere Bedeutung haben als ein Satz mehr oder weniger in den „raumordnerischen Festlegungen“.
Geist der Mediation
Politisch gesehen ist die deutliche Mehrheit im Landtag gleichwohl von starker Bedeutung. Sie bekräftigt noch einmal, welchen Rang die Abgeordneten dem Vorhaben für die Entwicklung des Landes beimessen. Und ihr Votum entspricht den Ergebnissen der Umfragen dazu, für wie wichtig die Hessen den Ausbau des Flughafens erachten.
Es war daher im doppelten Sinne ein geschickter Schachzug von Ministerpräsident Roland Koch (CDU), den Landesentwicklungsplan eine Ebene höher zu rücken und nicht nur, wie bisher üblich, vom Kabinett, sondern vom Parlament beschließen zu lassen. Ein nicht unwillkommener Nebenaspekt bot sich dabei für die Union, weil die SPD im Landtag damit rund ein halbes Jahr vor der Wahl gezwungen war, Farbe zu bekennen.
Die breite Legitimität, die Deutschlands größtes Infrastrukturprojekt durch die deutliche Mehrheit der Abgeordneten erfahren hat, macht es nicht unantastbar. Schließlich gibt es gute Gründe, die Abwägung, wie stark die Interessen der Bürger bei öffentlichen Vorhaben existentiell berührt werden, Fachleuten in Behörden und den Gerichten zu überlassen. Und unbenommen bleibt der Weg zu einem Konsens. Der Geist der Mediation, der bei der Debatte in Wiesbaden wieder einmal von vielen beschworen wurde, lässt sich jederzeit und leicht beleben. Zum Beispiel durch den ernsthaften Versuch, sich auf einen Anti-Lärm-Pakt zu einigen.