Die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts, die Blockupy-Proteste von Mittwoch an in Frankfurt weitgehend zu untersagen, ist von Realitätssinn getragen. Selbst wenn es ein generelles Verbot von Demonstrationen in der Geschichte der Bundesrepublik nur in ganz wenigen Fällen gegeben hat, waren die Zeichen diesmal zu alarmierend. Das Gericht sah in diesem Fall die Sicherheit der Bürger in höherem Maße bedroht als die für die Demokratie so wichtigen Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Die angestrebte Blockade des internationalen Finanzdistrikts mit der Europäischen Zentralbank im Mittelpunkt birgt aus Sicht der Richter ein kaum zu kalkulierendes Potential von Gefahren. Sie durchkreuzten mit dem Eilbeschluss eine, wie sie es nennen, „Protest-Choreographie“, die darauf hinausgelaufen sei, die EZB und Großbanken lahmzulegen.
Gewalttäter aus ganz Europa
Ob das für eine offene Gesellschaft hohe Gut der Demonstrationsfreiheit der vermutlich überwiegend friedlichen Teilnehmer angemessen gegen die drohenden Gefahren von Ausschreitungen abgewogen wurde, wird sich erst im Nachhinein ermessen lassen. Szenarien von Straßenschlachten mit aus ganz Europa anreisenden Gewalttätern, denen wenig an prekärer Arbeit, Migration oder gar Ökologie (so die Themen dieser „europäischen Aktionstage“), aber viel an Randale gelegen ist, hielten die Sicherheitsbehörden für sehr wahrscheinlich. Das Gericht folgte nun dieser Einschätzung. Der Rechtsstaat muss es nur bis zu einem gewissen Maß aushalten, wenn man versucht, ihn auszuhebeln, lautet die Botschaft dieses Beschlusses.
So konsequent und mutig die Entscheidung ist, am Ende wird es, wie so oft, auf die Polizei ankommen. Sie muss schützen, „deeskalieren“ und einschreiten, wenn Gewalt ausbricht. Schließlich haben die „Aktivisten“ schon angekündigt, sie kämen trotz eines Verbots. Manche vielleicht sogar besonders gerne, weil Krawalle damit programmiert wären. Und ob sich die Proteste tatsächlich friedlich in dem für Samstag erlaubten Demonstrationszug kanalisieren lassen, bleibt ebenso abzuwarten. Das gilt auch für die Frage, wie der nun vermutlich bis zum Bundesverfassungsgericht fortgesetzte juristische Kampf enden wird.
Trotz der Gerichtsentscheidung steht fest: Die nächsten Tage bleiben unruhig und ungewiss.