Keine Frage: Werner Müller-Esterl hat bei der Anhörung der drei Aspiranten für das Amt des Frankfurter Universitätspräsidenten eine überzeugende Vorstellung gegeben. Und nach allem, was man über ihn weiß, wäre er ein würdiger Nachfolger für Rudolf Steinberg, der Ende Dezember aus dem Amt scheidet.
Dass der Hochschulrat der Universität im Anschluss an die Sitzung des erweiterten Senats am Mittwoch den Vizepräsidenten als alleinigen Kandidaten für die Präsidentenwahl am 29. Oktober nominierte, überrascht dann aber doch ein wenig. Wohl haben Müller-Esterls Mitbewerber ein ums andere Mal passen müssen, als ihnen in der Aussprache Fragen zu Interna der Hochschule gestellt wurden. Doch weder Joachim Herzig noch Christoph Leyens haben beim „Vorsingen“ so oft den Ton verfehlt, dass ihre Namen auf dem Wahlzettel nichts verloren hätten.
Wahlakt entwertet
Das Vorgehen des Hochschulrats, der sich laut Universität vor der Entscheidung mit dem erweiterten Senat beraten hat, ist formal korrekt. Im Hessischen Hochschulgesetz heißt es, sein Vorschlag für die Präsidentenwahl „soll mehrere Namen enthalten“. Es steht dort nicht „muss“ – aber eben auch nicht „kann“. Damit bringt der Gesetzgeber seinen Wunsch zum Ausdruck, dass der erweiterte Senat die Möglichkeit hat, sich zwischen mehreren Personen zu entscheiden.
Wird dieser Schritt gewissermaßen vorgezogen, wie jetzt geschehen, entwertet dies den eigentlichen Wahlakt, bei dem die Senatoren jetzt nur noch die Alternative haben, Müller-Esterl ihre Stimme zu geben oder sie ihm zu verweigern. Auch wenn Herzig und Leyens gegen den souverän auftretenden Medizinprofessor wohl chancenlos gewesen wären: Der Beschluss, die beiden vor der Zielgeraden aus dem Rennen zu nehmen, liefert all denen Argumentationshilfe, die über einen „Demokratieabbau“ in der Stiftungsuniversität Frankfurt klagen.