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Kommentar Auf die Leistung kommt es an

 ·  Hochschulen stehen mit der Wirtschaft in einem Wettbewerb um die klügsten Köpfe. In einer solchen Konkurrenz ist die Frage, wer am besten zahlt, kein ganz unbedeutendes Kriterium für die Wahl des Arbeitgebers.

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Es ist unwahrscheinlich, dass das neue hessische Gesetz zur Professorenbesoldung den Beruf des Hochschullehrers attraktiver machen wird. Auch über die künftigen Gehaltssätze der Kategorien W2 und W3 dürften Spitzenkräfte aus der Industrie nur mitleidig lächeln. Das heißt nicht, dass das Einkommen eines Ordinarius in Deutschland seiner Stellung unwürdig sei. Schon ein Grundgehalt von 6000 Euro wird jedem einfachen Arbeiter märchenhaft erscheinen, und vor allem in den Lebens- und Ingenieurwissenschaften gibt es für Professoren oft Gelegenheiten, ihren Verdienst weiter zu erhöhen - etwa durch die Tätigkeit als Gutachter.

Nun ist es aber so, dass die Hochschulen mit der Wirtschaft in einem Wettbewerb um die klügsten Köpfe stehen. Und in einer solchen Konkurrenz ist die Frage, wer am besten zahlt, kein ganz unbedeutendes Kriterium für die Wahl des Arbeitgebers. Auch die Pflichten in Lehre und Verwaltung, die einem Professor aufgebürdet werden müssen, werden manchen hochbegabten Studenten davon abhalten, die akademische Laufbahn einzuschlagen. Insofern ist die Forderung des Hochschulverbandes nach noch höheren Grundgehältern oder wenigstens dem Verzicht auf die Anrechnung der Leistungsbezüge auf das Basisgehalt verständlich.

Am Ende es keine Sieger

Hin und wieder sollten die Standesvertreter allerdings daran denken, dass Hochschulen keine pädagogischen Provinzen fernab der Restgesellschaft sind. Der Staat, der sie finanziert (was nötig und richtig ist), hat noch andere Aufgaben zu erfüllen, und das kann er nur mit Hilfe von Umverteilungsprozessen, an deren Ende es keine Sieger gibt, sondern lediglich Teilhaber eines Kompromisses. Nichts anderes ist das nun vorgelegte Gesetz.

Bedenklich ist dabei, dass das Geld aus dem kaum größer gewordenen Topf auf eine Art verteilt werden soll, die dem Leistungsgedanken weniger Rechnung trägt als das bisherige Besoldungssystem. Die nun vorgesehenen Erfahrungsstufen ähneln zu sehr den traditionellen Dienstaltersstufen und können dazu führen, dass es sich mancher mediokre Dozent auf seinem Lehrstuhl allzu bequem macht. Besser war und bleibt es, so stark wie möglich jene zu fördern, die sich überdurchschnittlich in einem Beruf engagieren, an dessen größten Vorzug auch einmal erinnert werden darf: Von der Freiheit, die ein Professor trotz aller Zwänge des Uni-Alltags immer noch genießt, kann selbst ein hochbezahlter Industrie-Angestellter nur träumen.

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Jahrgang 1969, Blattmacher in der Rhein-Main-Zeitung.

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