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Klage wegen „Vorverurteilung“ Früherer EBS-Chef soll Vorwürfe untermauern

 ·  Der frühere Chef der Privathochschule EBS in Wiesbaden will Schadenersatz plus Entschädigung vom Land, weil er sich durch die Anklagehebörde vorverurteilt sieht. Nun soll er vor Gericht seine Vorwürfe genauer belegen.

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Das Landgericht Wiesbaden hat über eine Schadenersatzklage des früheren Präsidenten der Privatuniversität European Business School (EBS), Christopher Jahns, verhandelt. Er fordert Geld vom Land Hessen, weil die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ihn bei ihren Ermittlungen öffentlich vorverurteilt haben soll. Jahns Anwälte verlangen 155.000 Euro Entschädigung plus Schadenersatz für entgangene Geschäfte.

Der Vorsitzende Richter Klaus Schäfer forderte den Kläger auf, den Zusammenhang zwischen Äußerungen der Staatsanwaltschaft für die Medien und entgangenen Verträgen genauer zu belegen. Die Staatsanwälte werfen dem Professor die Veruntreuung von Hochschulgeldern vor - in zwei Verfahren geht es einmal um 180.000 Euro, einmal um 450.000 Euro.

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