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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kinderbetreuung Was macht der Förster in der Kita?

 ·  Bald haben Eltern Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige. Jetzt regelt das Land die Bedingungen in Kindertagesstätten neu. Für den Gesetzentwurf, der unter anderem auch Fachfremde als Erzieher vorsieht, hagelt es Kritik.

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© Wonge Bergmann Zeichenstunde, aufgenommen in einer Frankfurter Kindertagesstätte.

Wenn Norbert Neuß an die Sache mit dem Förster denkt, muss er lachen. Es ist ein bitteres Lachen, das der Gießener Erziehungswissenschaftler durch die Telefonleitung schickt. Ein Förster in einem Waldkindergarten? „Fragen Sie den doch erst mal, ob er für ein Erziehergehalt arbeiten will“, sagt Neuß.

Der Waldhüter ist so etwas wie ein Symbol in dem Streit, der zur Zeit um etwas tobt, das dem Namen nach eigentlich Gutes verheißt: Die schwarz-gelbe Landesregierung plant ein Kinderförderungsgesetz. Seine Auswirkungen sind umstritten, wegen eines Punktes vor allem: Von 2014 an sollen in Kindertagesstätten auch Angestellte als Fachkräfte arbeiten dürfen, die keine Erzieherausbildung haben. Flexibilität zu erreichen, ist das Ziel, das die CDU/FDP-Koalition in diesem Zusammenhang formuliert. Ist doch toll, soll das wohl heißen, wenn ein Förster den Steppkes im Waldkindergarten erklärt, was es mit Bäumen und Tieren auf sich hat. Oder wenn sich ein Logopäde um die Sprachprobleme der Kinder mit ausländischen Wurzeln kümmert.

3000 Erzieher fehlen in Hessen

Wer immer in diesen Wochen den Entwurf zum Kinderförderungsgesetz - seine offizielle Abkürzung heißt Kifög - kritisiert, erwähnt den Punkt mit den Nichtfachkräften. „Die schlechteste aller Antworten“ auf den Mangel an Erziehern sei das, sagt Neuß. Man könnte einwenden, dass er das sagen muss, schließlich lehrt er an der Uni Gießen Pädagogik der Kindheit und ist daher von Berufs wegen dafür, die Arbeit in den Kitas zu professionalisieren.

Doch der Verdacht liegt tatsächlich nahe, dass die Landesregierung versucht zu kaschieren, was sie in den vergangenen Jahren versäumt hat: „Es hätte eine Ausbildungsoffensive für Erzieher geben müssen“, findet Neuß. Studien zufolge fehlten allein in Hessen rund 3000 Erzieher. Das ließe sich ändern, ohne fachfremdes Personal zu verpflichten, sagt Neuß, auch kurzfristig: Zum Beispiel, indem es deutlich mehr jungen Leuten ermöglicht würde, eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher zu machen.

Neuß: Kindergartenleiter sollten Studienabschluss haben

Dass es durchaus junge Frauen und auch viele Männer in Berufe zieht, die mit Kinderbetreuung zu tun haben, weiß der Professor aus eigener Erfahrung. 60 bis 90 Studienplätze im Bachelor-Studiengang Pädagogik der Kindheit hat er zu vergeben. Etwa zehnmal so viele Studienwillige bewerben sich in der Regel in Gießen. Ginge es nach Neuß, würden in Hessen viel mehr solcher Studienplätze geschaffen. Aus seiner Sicht müssten alle Leiter und Leiterinnen von Kitas einen derartigen Studienabschluss haben.

So wie Dorle Horcher. Die 48Jahre alte Diplompädagogin leitet für den Verein Lebenshilfe drei Einrichtungen in Frankfurt. Am Tag zuvor hat sie beim Frankfurter Ordnungsamt eine Demonstration gegen das Kinderförderungsgesetz angemeldet, gleich wird sie sich als Blumenwiese verkleiden, um mit den Kindern Fastnacht zu feiern. Vorher will sie etwas loswerden: „Wir kämpfen um unser Image“, sagt sie. Die Anforderungen an Erzieher seien stark gestiegen in den vergangenen Jahren. Das Bild vom Personal, das viel Zeit hat, um Kaffee zu trinken, während die Kleinen toben, hätten manche vielleicht noch im Kopf, aber es sei längst überholt.

Demonstration gegen Kifög geplant

Fünf Jahre hatte Horchers Ausbildung gedauert. Nach 14 Jahren als Erzieherin hat sie dann Pädagogik studiert. Mittlerweile leitet sie eine Kita, eine Krabbelstube und einen Kinderladen. Die Einrichtungen sind integrativ, nehmen also auch behinderte Kinder auf, auch schwerstbehinderte. Bislang habe sie eigentlich alles mitgetragen, was sich die Politik für die Kinderbetreuung ausgedacht habe, sagt Horcher. Aber seit sie den Entwurf zum hessischen Kinderförderungsgesetz kennt, hat sie nicht mehr das Gefühl, dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Es ist das erste Mal, dass sich Horcher politisch engagiert. „Es wird einfach Zeit, dass wir dagegen protestieren“, sagt sie und blinzelt mit freundlichen Augen durch ihre randlose Brille.

Deshalb trifft sie sich regelmäßig mit den Vertretern anderer Träger. Am 5. März wollen sie gegen den Gesetzentwurf demonstrieren. Und schon Ende dieses Monats will Dorle Horcher den Eltern zeigen, was das neue Gesetz für ihre Kinder bedeuten könnte. Eine Woche lang will die Leiterin mit ihren Kollegen in den Betreuungseinrichtungen „Dienst nach Kifög“ leisten, Dienst nach den Vorgaben des Gesetzentwurfs. Nach ihren Berechnungen bedeutet das für die Lebenshilfe-Kita an der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt, dass die Gruppen größer werden müssen und sich das Betreuungsverhältnis verschlechtern wird. Zudem unterschreiten die Mindestvorgaben im Kifög die aktuellen Öffnungszeiten der Lebenshilfe-Kita.

Online-Petition hat 13.000 Unterzeichner

Ein breites Bündnis protestiert gegen die Pläne der Landesregierung, darunter Wissenschaftler wie Neuß und Praktiker wie Horcher. Aber auch Sozialverbände, Kommunen und Gewerkschaften kritisieren das Gesetz heftig. Rund 13.000 Unterzeichner hatte Mitte der Woche eine Online-Petition gegen den Entwurf. Dass etwas schiefläuft in der Diskussion um das Kifög, sieht mittlerweile auch die Wiesbadener Koalition. Seit der Protest lauter wird, und die Medien berichten, räumt sie öffentlich erheblichen Erklärungsbedarf ein. Das Gesetz sei komplex, und vielleicht habe man es nicht genau genug erklärt, geben die Koalitionäre jetzt zu. Ändern wollen sie den Entwurf aber nicht.

Unterdessen kursiert ein „Argumentationspapier“ aus den Reihen der Regierung. Elf zentrale Kritikpunkte am Kinderförderungsgesetz sind darin tabellarisch aufgeführt, rechts daneben jeweils die Begründung, warum sie nicht zutreffen. Unter jedem Kritikpunkt gegen den Regierungsentwurf prangt ein rot gefärbter stilisierter Stempelabdruck: „FALSCH!“ An mehreren Stellen weisen die Autoren darauf hin, dass Kinderbetreuung vorrangige Aufgabe der Kommunen ist.

Mitunter 25 Kinder in einer Gruppe

So geht es hin und her im Streit um das Wohl der Kleinkinder. Kaum eine Kita werde am Ende weniger Geld erhalten als vorher, sagt der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Die Rechnungen der Träger bringen hingegen ganz andere Ergebnisse. Den Hinweis der Landesregierung, sie gebe schließlich in den nächsten Jahren mehr Geld für die Kinderbetreuung aus als bisher, betrachten die Praktiker als schwachen Trost. Schließlich steige die Zahl der Betreuungsplätze ja, sagt Norbert Neuß. „Dass die Landesausgaben mitwachsen, ist wenig überraschend.“

Der Professor erwartet eine Umverteilung von kleinen Trägern, die ihre Kitas nicht voll auslasten können, hin zu denen in Ballungszentren, in denen schon jetzt mitunter 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden. Letztlich, sagt Neuß, sollten in weniger Gruppen mehr Kinder betreut werden, damit der Rechtsanspruch von Eltern auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige, der von August an gilt, so weit wie möglich erfüllt werden könne. Eine Verschlechterung des Betreuungsschlüssels in öffentlichen Einrichtungen, meint er, spiele dann privaten Kita-Betreibern in die Hände, die die Wünsche zahlungskräftiger Eltern besser erfüllen könnten. Am Ende bestehe das Risiko, dass die frühkindliche Bildung zur Zweiklassengesellschaft werde.

Förster oder Schlecker-Frau anstatt einer Erzieherin?

Die Kita-Chefin Dorle Horcher fürchtet, dass mit dem neuen Gesetz die Qualität in ihren Gruppen leiden wird, auch ohne dass sie eine freie Stelle mit einem arbeitslosen Förster anstatt einer Erzieherin besetzt. Denn bislang sind in den Mindestvoraussetzungen des Kifög keine Sonderregeln für behinderte Kinder eingerechnet, was den Betreuungsschlüssel angeht. Die werden eigentlich in einer eigenen Verordnung aufgestellt. Die Neuverhandlung dieser Vereinbarung, an der die Landesregierung nicht beteiligt ist, stockt allerdings. Wie es mit den integrativen Gruppen weitergehn soll, weiß Horcher nicht. An der Eschersheimer Landstraße betreut die Lebenshilfe drei Gruppen à 15 Kinder, unter ihnen jeweils fünf mit Handicap. Manche von ihnen bräuchten nahezu eine 1:1-Betreuung. Wie das unter den Bedingungen des Kifög zu leisten sein wird, fragen sich Träger und Kommunen gleichermaßen. Denn was das Land nicht mehr unterstützt, müssen Städte und Gemeinden finanzieren.

Bei vielen Regeln liegt der Teufel im Detail. Ausfallzeiten der Erzieher etwa seien im Kifög zu gering angesetzt, die Stunden für die Leitung einer Einrichtung seien erst gar nicht vorgesehen, kritisiert Neuß. Dabei gleichen die Aufgaben einer Kita-Leiterin eher denen der Chefin eines mittelständischen Unternehmens als denen einer Erzieherin: Personalauswahl, Gespräche mit den Eltern, den Trägern und dem Jugendamt. Dazu kommen die wissenschaftliche Fundierung des Betreuungskonzepts und dessen Weiterentwicklung. „Eine Erzieherschule kann gar nicht alle Kompetenzen vermitteln, die für diesen Job nötig sind“, sagt Neuß. Und wenn er dann sehe, dass Erzieherstellen künftig mit fachfremden Angestellten besetzt werden könnten und hört, wer alles zum Erzieher umgeschult werden soll, zweifelt er erst recht an der Politik. „Am Ende werden die Kinder von einem Förster und einer Schlecker-Frau betreut.“ Bei diesem Gedanken vergeht ihm das Lachen.

Was steht im Gesetz: Fragen und Antworten

Was ist das Ziel des hessischen Kinderförderungsgesetzes (Kifög)?

Die Landesregierung will mehrere Verordnungen zusammenführen, die bislang die Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung vorgeben. Grundlegend soll sich das Fördersystem ändern: Zahlungen des Landes würden sich fortan nicht mehr nach Gruppen, sondern nach den tatsächlich betreuten Kindern zu einem bestimmten Zeitpunkt richten.

Was regelt das Kifög?

Das Gesetz definiert Mindeststandards, die die Träger der Kinderbetreuung zu erfüllen haben, etwa bezüglich der Zahl der Fachkräfte. Es definiert zudem, unter welchen Bedingungen das Land bestimmte Einrichtungen finanziell fördert.

Wer darf zukünftig in Kitas als Erzieher arbeiten?

Zwanzig Prozent der Fachkraftstunden dürften fortan von Angestellten geleistet werden, die keine Erzieherausbildung haben. Die betreffenden Angestellten sollen über Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern haben und sich fachlich weitergebildet haben. Letztlich soll das örtliche Jugendamt im Einzelfall über die Zulassung des fachfremden Personals befinden.

Wie groß dürfen Kita-Gruppen laut Gesetzentwurf sein?

Die zulässige Gruppengröße hängt vom Alter der betreuten Kinder ab. Besteht eine Gruppe nur aus Kindern, die älter sind als drei Jahre, sind bis zu 25 Kinder erlaubt. Ausnahmen nach oben sind möglich. Bei jüngeren und altersgemischten Gruppen sinkt die zulässige Größe.

Wie lange sollen Kitas zukünftig geöffnet sein?

Die maximal bezuschusste Betreuungszeit beträgt laut Kifög 42,5 Stunden in der Woche.

ler./pach.

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Jahrgang 1985. Blattmacher in der Rhein-Main-Zeitung.

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