Die Kommunen in Hessen können fast 456 Millionen Euro als Ausgleich dafür erwarten, dass das Land ihnen vor drei Jahren einen höheren Personalschlüssel für Kindergärten und Krippen vorgeschrieben hat. Das Präsidium des Hessischen Städtetags hat am Donnerstag den mit dem Land ausgehandelten Kompromiss akzeptiert. „Wir können einen Termin zur Unterschrift ausmachen“, sagte der Fuldaer Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU) als Präsident des Städtetags. Auch der Hessische Landkreistag und der Hessische Städte- und Gemeindebund, die an den Verhandlungen beteiligt waren, haben Zustimmung signalisiert.
Der Hessische Staatsgerichtshof hatte im Juni nach einer Klage des Städtebunds dem Land zwar das Recht zugebilligt, Standards bei der Kinderbetreuung festzulegen. Zugleich aber forderten die Richter die Landesregierung auf, nach dem Konnexitätsprinzip für einen Ausgleich der Kosten zu sorgen. Über die Höhe des Ausgleichs verhandelten anschließend die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land.
„Das ist weniger als die Hälfte der tatsächlichen Kosten“
Das Ergebnis ist ein Festbetrag von 455,7 Millionen Euro für die Zusatzbelastungen in den Jahren 2009 bis 2013. Hiervon sind 80 Millionen Euro schon ausgezahlt worden, 70 Millionen Euro folgen als Abschlagszahlung 2013, und der Rest soll in jährlichen Tranchen bis zum Jahr 2019 beglichen werden. Das Geld ist für Personalkosten, Sachkosten, Investitionen und Zinsen der Kommunen gedacht. Außerdem wollen die Regierungsfraktionen noch in diesem Jahr den Entwurf eines neuen Kinderförderungsgesetzes in den Landtag einbringen. Es sieht weitere 420 Millionen Euro als Landeshilfe für die Kinderbetreuung der Städte und Gemeinden im Zeitraum von 2014 bis 2018 vor. Möller sprach als Präsident des Städtetags von einem „harten Ringen“ mit dem Land, das aber letztlich zu einem guten Kompromiss geführt habe.
In Bad Homburg, wo das Präsidium gestern tagte, ist die Mindestverordnung früh umgesetzt worden. „Die größere Zahl von Erzieherinnen und die kleineren Gruppen haben uns Mehrkosten in Höhe von einer Million Euro im Jahr beschert“, sagte der Bad Homburger Oberbürgermeister Michael Korwisi (Die Grünen). Für den Zeitraum von 2009 bis einschließlich 2013 bekomme die Stadt 810 000 Euro Nachzahlung. Von 2014 an betrage der Zuschuss jährlich 400 000 Euro. „Das ist weniger als die Hälfte der tatsächlichen Kosten“, sagte Korwisi. „Aber immerhin gilt nach dem Urteil wieder der Grundsatz, dass wer bestellt auch zahlt.“
„Bad Homburg hätte dadurch sieben bis neun Millionen Euro verloren“
Der Kommunale Finanzausgleich war ein weiteres Thema der Präsidiumssitzung. Möller äußerte sich zufrieden darüber, dass eine große Reform abgewehrt worden sei. „Sie hätte einen Generalangriff auf die Sonderstatusstädte bedeutet.“ Dem pflichtete sein Kollege Korwisi bei: „Bad Homburg hätte dadurch sieben bis neun Millionen Euro verloren.“ Neben Bad Homburg gibt es in Hessen noch sechs weitere Städte, die aufgrund ihres Sonderstatus Aufgaben wahrnehmen, die sonst in der Verantwortung des jeweiligen Landkreises lägen.
Der Städtetag hieß überdies die Absicht des hessischen Finanzministers gut, die Mittelzentren im ländlichen Raum mit jährlich zehn bis zwölf Millionen Euro zu stärken. „Meist handelt es sich dabei um ehemalige Kreisstädte mit nur etwa 15 000 Menschen“, sagte der Hünfelder Bürgermeister Eberhard Fennel (CDU). Obwohl sie Einwohner verlören, hielten diese Mittelzentren Hallenbäder, Museen oder eine Stützpunktfeuerwehr für den Altkreis vor. Deshalb sei die Stärkung aus den besonderen Finanzzuweisungen für diese überwiegend in Mittel- und Nordhessen gelegenen strukturschwachen Kommunen wichtig. Fennel nannte als Beispiele Homberg/Efze, Korbach und Frankenberg. Erbach und Michelstadt zählten zu den wenigen Städten im südlichen Landesteil, die ähnliche Schwierigkeiten hätten.
Auch die geplante Möglichkeit für Gymnasien, von der um ein Jahr verkürzten Schulzeit G8 zu G9 zurückzukehren, beschäftigte das Städtetagspräsidium. Es steht der Wahlfreiheit grundsätzlich positiv gegenüber, solange die Städte, die als Schulträger für den Bau von Schulen zuständig sind, keine neuen Räume schaffen müssen.