Hessens Datenschutzbeauftragter sagt dem vom Bundestag verschärften Meldegesetz ein schnelles Ende voraus. „Wir freuen uns über das vernichtende Presseecho“, sagte der Sprecher des Datenschutzbeauftragten, Robert Piendl. „Da der Bundesrat zustimmungspflichtig ist, sind wir zuversichtlich, dass diese Reform im Entwicklungsstadium stecken bleibt.“
Vom derzeitigen Gesetzentwurf, bei dem der Bürger Einspruch gegen den Verkauf seiner Daten einlegen muss, halte seine Behörde nichts. „Das Meldeamt darf den Bürger nicht in die Bringschuld setzen“, sagte Piendl. Er bevorzugt die sogenannte Einwilligungslösung. Hier müsste das Meldeamt den Bürger vor dem Verkauf seiner Daten fragen.
Der Bundestag hatte Ende Juni einen Entwurf zur Änderung des Meldegesetzes beschlossen. Dieser erlaubt es den Ämtern, Daten an Adresshändler und Werbefirmen zu verkaufen.

