18.12.2011 · Bald will es keiner mehr gewesen sein. Die Nachtflugregelung für den Frankfurter Flughafen gerät in den Oberbürgermeister-Wahlkampf und auch sonst zwischen die politischen Mühlsteine.
Von Helmut SchwanAls der damalige hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) am 18. Dezember 2007 die Genehmigung für den Ausbau des Frankfurter Flughafens vorlegte, war der darin verpackte Sprengsatz längst den meisten bekannt. Denn schon Monate zuvor war kolportiert worden, dass die Ministerialbeamten an einer Lösung feilten, wie die Vorgabe der Mediation - den Ausbau nur im Gegenzug für ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr zu gewähren - und die internationale Bedeutung des Airports miteinander zu vereinbaren seien. Die Kommunen wurden im Regionalen Dialogforum darauf vorbereitet, die „Null“ sei wohl nicht zu halten. Der Begriff vom „relativen Nachtflugverbot“ war geboren.
Dass es (im Durchschnitt) 17 Starts oder Landungen wurden, ist zwar das Ergebnis einer komplizierten mathematischen Gleichung, basiert aber auf einigen politischen und prognostischen Variablen. Vereinfacht ausgedrückt, hat man die Hälfte dessen genommen, was die in Frankfurt am stärksten verankerten Fluggesellschaften als essentiell geltend machten, um im globalen Frachtgeschäft und in der europäischen Ferienfliegerei nicht erheblich geschwächt zu werden.
Den Auslöser, von der Vorgabe der Mediation abzurücken, hatte nach Sicht des hessischen Verkehrsministeriums im Jahr 2006 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau des Großflughafens Berlin-Schönefeld geboten. Die Leipziger Richter lehnten den Betrieb rund um die Uhr ab, weil kein „standortspezifischer Nachtflugbedarf“ wie etwa die „Besonderheiten des Interkontinentalverkehrs“ nachgewiesen sei. Damit könne für den internationalen Großflughafen Frankfurt nur eine Lösung vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben, die zumindest ein gewisses Kontingent für die Nacht erlaube, folgerten im Umkehrschluss die Juristen in Wiesbaden.
Die Abkehr von der Null schuf vor allem deshalb solch große Empörung, weil es die Landesregierung und der Ministerpräsident persönlich gewesen waren, die sich anfangs für ein absolutes Flugverbot in diesen sechs Stunden stark gemacht hatten. Koch beanspruchte sogar entgegen der Gewohnheit, diesen Posten dem Finanzminister zu überlassen, den Vorsitz im Aufsichtsrat des Flughafenbetreibers FraportAG für sich. Koch wollte, daraus machte er nie einen Hehl, als Repräsentant des Landes, des größten Anteilseigners, den Ausbau an maßgeblicher Stelle vorantreiben. Auf sein Drängen war auch zurück zu führen, dass Fraport in den Antrag zum Ausbau des Flughafens hineinschrieb, der Betrieb solle künftig eben in jener „Mediationsnacht“ ruhen - eine für ein Unternehmen höchst ungewöhnliche Selbstbeschränkung.
Die Kehrtwende gegen Ende des langwierigen Genehmigungsverfahrens lässt sich wohl am ehesten mit der Sorge erklären, andernfalls den Standort im boomenden Luftverkehr zu gefährden und am Ende des Rechtswegs eine Niederlage gegen die den Nachtbetrieb weiterhin fordernden Fluggesellschaften zu erleiden. Dabei schwang das 650 Millionen Euro teure Debakel im Streit darüber, ob die neue Landebahn in unmittelbarer Nachbarschaft des Chemiewerks Ticona gebaut werden könne, wohl auch noch mit. Wie stark der Druck der Luftfahrtbranche tatsächlich war, darüber lässt sich nur spekulieren. Eine Absprache über ein Kontingent, das den Fraport-Großkunden und Anteilseigner Lufthansa privilegierte, gab es entgegen mancher Spekulationen aber nicht. Das zeigte sich spätestens, als der Konzern Klage gegen die Nachtflugregelung erhob, um allein für seine Töchter mehr als 20 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr zu erwirken.
Die Landtagswahl 2008 brachte der regierenden CDU zwar eine herbe Niederlage ein. Schlussfolgerungen, die Region habe sie wegen der Nachtflüge abgestraft, waren aber nicht möglich. Anläufe der linken, aber nicht regierungsfähigen Mehrheit im Landtag, im damaligen Jahr der „hessischen Verhältnisse“ den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich des Nachtflugverbots zu ändern, erwiesen sich als illusorisch. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im August 2009 war ein schwerer Schlag ins Kontor der noch jungen CDU/FDP-Regierung. Es erklärte quasi das Ergebnis der Mediation, ein striktes Nachtflugverbot als Ausgleich für die großen Mehrbelastungen zu verhängen, für rechtsverbindlich.
Dieter Posch (FDP), ins Amt des Verkehrsministers zurückgekehrt, legte im Dezember 2009 Revision ein. Um, wie er seither nicht müde wird zu sagen, eine Grundsatzfrage zu klären, die das Verhältnis von Bundes- und Landesrecht berührt, übernahm er die Rolle des Buhmanns. Schließlich sei der Flughafenbau Bundessache, die Genehmigung lediglich auf das Landesministerium delegiert. Somit könne ein Land nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen gleichsam durch die Hintertür, via Mediation und Landesentwicklungsplan ändern, argumentiert der Verwaltungsjurist Posch bis heute.
Seitdem nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn in manchen Kommunen die Lärmbelastung weit über das befürchtete Maß hinaus gestiegen ist, lassen sich derlei Prinzipien gegen den wachsenden öffentlichen Druck nur noch schwer behaupten. Und der Druck steigt weiter angesichts der Vorstellung, man werde auch noch um den kurzen Nachtschlaf gebracht, sollte das Bundesverwaltungsgericht im März der Revision stattgeben und damit das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof kurzfristig verhängte Nachtflugverbot wieder kassieren.
Der Vorstoß des Frankfurter CDU-Oberbürgermeisterkandidaten Boris Rhein, sich für ein striktes Nachtflugverbot auszusprechen und sich damit an die Spitze der Bewegung zu stellen, illustriert den Grad der Verunsicherung, die in seiner Partei herrscht. Als Innenminister einer Landesregierung, die nach offizieller Sprachregelung weiterhin vor dem Gericht in Leipzig eine grundsätzliche Klärung für die Zukunft des Frankfurter Flughafens anstrebt, kann Rhein sich diese Position eigentlich nicht leisten. Aber sie schadet in der Sache auch nicht. Weder Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) noch das ganze Kabinett und erst recht nicht seine allmählich in dieser Frage ebenfalls wankende Partei könnten Posch anweisen, die Revision zurückzuziehen. Der Minister muss allein nach Recht und Gesetz entscheiden (siehe Kasten).
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Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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