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Kaufvertrag blockert Gericht stoppt Klinikverkauf in Wiesbaden

16.02.2012 ·  Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden ist ein Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken zulässig. Der Kaufvertrag darf nicht unterzeichnet werden.

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt. Die Richter untersagten am Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April zu unterzeichnen.

Solange hat das „Bündnis für eine kommunale HSK“ Zeit, die 6200 laut Gemeindeordnung notwendigen Unterschriften Wahlberechtigter zu sammeln. Damit könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das nach Angaben der Stadt auf den 31. März befristet ist. Eine Beschwerde gegen den Spruch (Az: 7 L 144/12.WI) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist zulässig.

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