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Justiz Melzer obsiegt über Broder

27.01.2006 ·  Diffamierende Kritik ist unzulässig, wenn sie einen anderen in die Nähe antisemitischen Gedankenguts rückt. Der Publizist Henryk M. Broder hat im Gerichtsverfahren gegen Abraham Melzer eine Niederlage einstecken müssen.

Von Hans Riebsamen
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Zwei zu eins für Melzer. Der Publizist Henryk M. Broder hat im Gerichtsverfahren gegen den Neu-Isenburger Verleger Abraham Melzer eine Niederlage einstecken müssen. Er darf nicht mehr behaupten, daß Melzer und sein Autor Hajo Meyer „Kapazitäten für angewandte Judeophobie“ seien und Melzer eine Lücke im Antisemitismus mit „braunem Dreck“ fülle. Lediglich die Formulierung „Wie zwei Juden für die Leipziger den Adolf machen“ darf er weiter als Meinungsäußerung aufrechterhalten.

Zur Verkündung des Urteils im Landgericht Frankfurt war Broder erst gar nicht angereist. Dafür hatte er zuvor der „Süddeutschen Zeitung“ ein Interview gegeben, in welchem er ankündigte, daß der Spruch der Zivilkammer ihm ohnehin egal sei: Er lasse sich von keinem Gericht verbieten, einen Antisemiten als einen solchen zu bezeichnen. Und dann folgte ein böser Satz, der davon zeugt, daß Broder zuweilen redet, bevor er denkt: „Es bleibt der Hautgout, daß die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch ist und was nicht.“ Das Frankfurter Landgericht als Nachfolger des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs - das ist eine absurde Behauptung.

„Jüdische Folklore“

Sie paßt indes zu diesem Fall, einem mittlerweile bizarr anmutenden Streit, der eigentlich nicht vor ein Gericht, sondern ins Therapiezimmer eines Psychiaters gehört. Immerhin hat die 3. Zivilkammer gestern festgestellt, daß diffamierende Kritik unzulässig ist, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen und antisemitischen Gedankenguts rückt.

Soll heißen: Nazi-Vergleiche fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Allerdings haben sich manche Juden, wenn sie sich nach 1945 zuweilen untereinander wie Bürstenbinder etwa über Zionismus oder Orthodoxie gestritten haben, gerne gegenseitig als „Nazi“ und „Antisemit“ beschimpft. Der Schriftsteller Leon de Winter nennt das „jüdische Folklore“ - die kein Richter einschränken solle.

Freilich kann man den Streit zwischen Broder und Melzer, die einst Freunde waren und zum Beispiel in ihrer Jugend in Köln zusammen Schülerzeitung machten, nicht als eine Art Rosenkrieg abtun. Die scharfen Reaktionen von Holocaust-Überlebenden wie Arno Lustiger und vieler junger Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Frankfurt auf Meyers israelkritisches bis -feindliches Buch „Das Ende des Judentums“ und auf Rupert Neudecks Werk „Ich will nicht mehr schweigen - Über Recht und Gerechtigkeit in Palästina“ zeigen, daß hier für viele hiesige Juden eine Grenze überschritten worden ist.

Virtuelle Heimat

Was soll es denn anderes sein als Antisemitismus, sagen sie, wenn Meyer zum Beispiel schreibt, die alte Vorhersage der Antisemiten, daß die Juden die Weltherrschaft anstrebten, werde sich bald erfüllen, oder wenn er die israelische Besatzungspolitik mit der der Nazis vergleicht.

Denn Israel ist für die meisten Juden in Deutschland, zumindest für die Älteren, eine virtuelle Heimat. Sollte einmal, so haben sie es im Hinterkopf gespeichert, der Antisemitismus wieder überhandnehmen oder gar ein „Viertes Reich“ unter einem neuen Hitler anbrechen, können sie auf jeden Fall nach Israel fliehen. Denn dort hat jeder Jude, wo immer er auch geboren ist und lebt, einen Anspruch auf das Bürgerrecht.

Dies ist besonders für die deutschen Juden wichtig, die in der Regel selbst oder deren Eltern beziehungsweise Großeltern als KZ-Überlebende oder Kriegsflüchtlinge nach dem Krieg in Deutschland gestrandet sind. Der Judenstaat im Nahen Osten stellt in ihrem Empfinden eine Art Lebensversicherung dar, weshalb sie alle, die seine Existenz in Frage stellen oder ihn unmäßig kritisieren, als Feinde des Judentums ansehen. Unter anderem deshalb wird der Streit zwischen Broder und Melzer so erbittert geführt.

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Jahrgang 1954, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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