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Justiz/Kommunalpolitik Gericht stellt Verfahren gegen Härtel ein - Geldbuße

 ·  Das Hanauer Landgericht hat das Untreueverfahren gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt, Härtel, wegen geringer Schuld eingestellt. Härtel muß eine Geldbuße zahlen.

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Das 5. Große Strafkammer des Hanauer Landgerichts hat das Untreueverfahren gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt, Margret Härtel (CDU), wegen geringer Schuld eingestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten am Mittwoch dem Vorschlag von Richter Klaus Frech zu. Härtel muß eine Geldbuße von 4.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sie war im Dienstwagen zu einem Arztbesuch nach Warschau gefahren. Der Staatsanwalt hatte ihr zudem vorgeworfen, zwei Familienessen und ein privates Hochzeitsgeschenk über die Stadt abgerechnet zu haben.

Die 5. Große Strafkammer ist nach der 1.Große Strafkammer tätig geworden; jene hattte die den Fall ursprünglich verhandeln sollen, war wegen Befangenheit abgelöst worden. Indem die Angeklagte den Spruch bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch angenommen hat, wozu ihr Anwalt Michael Simon ihr wegen ihrer angeschlagenen Gesundheit geraten hatte, bleibt sie ohne Vorstrafe. Überraschend für die vielen Journalisten und Bürger auf den Zuschauerstühlen war nicht nur dies, sondern noch mehr die Begründung des Vorsitzenden Richters Klaus Frech. Er kritisierte die Vorverurteilung Härtels durch Teile der Presse und Politiker sowie deren Einstellung zu Rechtsstaatsprinzipien und bezeichnete das bisherige Verfahren gegen die Politikerin als überdimensioniert.

Richter fragte nach Gesundheit Härtels

Der Auftakt des Prozesses schien zunächst dem des ersten Verfahrens zu gleichen. Als Härtel, die bislang jede strafrechtliche Schuld bestritten hat, im Gerichtssaal auftauchte, richteten sich massenhaft Fernseh- und Fotokameras auf sie. Dies ertrug sie mit starrem Blick, ohne ein Wort zu sagen. Es folgte langes Warten auf die drei Berufsrichter und zwei Schöffen der 5. Kammer, wofür sich Frech 50 Minuten später höflich entschuldigte. Ein Ersatzschöffe hatte per Taxi aus Frankfurt abgeholt werden müssen, weil der vorgesehene Schöffe für zwei Monate auf die andere Seite der Erdkugel verreist war und ihn die Ladung offensichtlich nicht erreicht hatte. Das sollte für das Verfahren aber ohne Folgen bleiben. Schnell wurde klar, daß es einen ganz anderen Verlauf als das vorausgegangene nehmen würde, nachdem Oberstaatsanwalt Jost-Dietrich Ort in knappen Worten die vier Anklagepunkte vorgetragen hatte.

Durch die nach seiner Auffassung rechtswidrige Polen-Fahrt mit dem Dienstwagen, ein privates Hochzeitsgeschenk auf städtische Kosten und zwei Familienessen für zusammen 777 Euro, die von der Stadtkasse beglichen wurden, habe Härtel sich Vermögensvorteile verschafft. Härtel hat dagegen behauptet, von der Bezahlung der irrtümlich an die Stadt gesandten Privatrechnungen nichts gewußt und auch keine generelle Anweisung gegeben zu haben, daß alle im Büro eintreffenden Rechnungen als dienstlich zu betrachten und zu begleichen seien. Frech machte deutlich, daß das Gericht kein Untersuchungsausschuß sei, der politische Verfehlungen und Intrigen, das Klima im Rathaus oder die Mitschuld anderer beleuchten wolle. Es gehe allein darum, vier überschaubare rechtliche Vorwürfe zu klären. Zur Verwunderung der Zuhörer wollte Frech dann aber nichts zur Sache hören, sondern wissen, wie es Härtel gesundheitlich, sozial, parteipolitisch ergangen sei.

Quelle: lhe./RMZ/Bearbeitung: @thwi
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