Medienberichten zufolge hält Hartloff ihre Existenz hier grundsätzlich für zulässig. Sie könnten befriedend wirken, müssten aber im rechtsstaatlichen Rahmen agieren und von beiden Seiten akzeptiert werden, heißt es demnach. Auch der Sport und die Kirchen hätten eine eigene Rechtsprechung, die dem inneren Frieden diene.
Die Äußerungen schlagen Wellen über die Landesgrenzen hinaus. So sprach der CDU-Fraktionschef im hessischen Landtag, Christean Wagner, am Freitag von einer grotesken Entgleisung. „Wenn wir in Deutschland religiöse Sondergerichte zulassen, verlieren wir unseren Straf- und Rechtssetzungsanspruch und damit unsere Staatlichkeit. Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ Die Scharia steht laut Wagner für ein mittelalterliches Rechtsverständnis ohne Gleichberechtigung von Mann und Frau - mit Strafen außerhalb der UN-Menschenrechtskonvention.
„Es ist naiv zu glauben, ein Justizminister könne sicherstellen, dass ein solches islamisches Schiedsgericht nur "Scharia in einer modernen Form" anwendet“
Der Arbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen Rheinland-Pfalz kritisierte, Hartloff gefährde den Rechtsfrieden. „Es ist naiv zu glauben, ein Justizminister könne sicherstellen, dass ein solches islamisches Schiedsgericht nur "Scharia in einer modernen Form" anwendet.“ Der rheinland-pfälzische FDP-Chef Volker Wissing monierte: „Es ist nicht die Aufgabe eines Justizministers, Parallelstrukturen in der Justiz zu fördern, die obendrein Frauen benachteiligen und damit unserer Verfassung widersprechen.“
Hartloff sprach hingegen von irreführenden Überschriften in dem Medien: „SPD-Justizminister setzt sich für Scharia-Recht ein“ und „SPD-Minister hält Scharia-Richter bei uns für denkbar“ seien bewusste Verdrehungen. Hartloff betonte, es dürfe auch bei außergerichtlichen Streitbeilegungen keine Diskriminierungen geben. Auch dürfe das deutsche Rechtssystem nicht ausgehöhlt werden.
Seit Jahrzehnten zulässig
Assoc Anon (ParisExpat)
- 04.02.2012, 15:25 Uhr