Noch ist offen, ob die Anhörung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens unter- oder gar abgebrochen wird. Es erscheint jedoch wenig wahrscheinlich, daß der Regierungspräsident dem mit fehlenden Akten begründeten Antrag stattgibt. Weniger, weil die Antragsunterlagen schon zu etwa zwei Dritteln durchforstet worden sind und diese Arbeit dann unnütz gewesen wäre. Dagegen sprechen eher die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu Fehlern in solchen Genehmigungsverfahren: Diese müßten gravierend und nicht mehr nachträglich "heilbar" sein, um die Behörden zu zwingen, von vorne zu beginnen. Ob das bisher eher im verborgenen schlummernde Recht, nach der "Umweltinformationsrichtlinie" der EU zuvor als behördenintern eingestufte Dokumente einsehen zu dürfen, einen solchen schwerwiegenden Verstoß begründet, darf bezweifelt werden.
Es ist verständlich, daß die Ausbaugegner und ihre Anwälte den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der den Anspruch auf möglichst umfassende Auskünfte bestätigte, nutzen, um nachzufassen. Das Anliegen ist legitim und dient auch letztlich der Intention, Notwendigkeit, Chancen und Belastungen eines bedeutend stärkeren Flugbetriebs in der Region darzustellen und zu vermitteln.
Aber abseits der juristischen Gefechte stellt sich die Frage, ob es Sinn machen würde, den Meinungsaustausch abzuwürgen. Zwar läßt sich von den vielen leeren Stuhlreihen in der Offenbacher Stadthalle nicht zwingend auf geringes Interesse schließen. Dennoch ist die triste Kulisse auch ein Symbol für die nur relative Bedeutung dieses Verfahrensabschnittes. Die Entscheidung, ob die dritte Landebahn gebaut werden darf, trifft der hessische Wirtschaftsminister, das letzte Wort hat das Bundesverwaltungsgericht.
Die ursprüngliche Idee eines Erörterungstermins, "der Bevölkerung" Gelegenheit zu geben, ihre Bedenken vorzutragen, darauf möglichst plausible Antworten, womöglich sogar in einigen Fragen Konsens zu finden, wird in der Offenbacher Stadthalle ad absurdum geführt. Die Woche über tauschen Experten und Anwälte von Kommunen und Bürgerinitiativen mit den Vertretern des Flughafenbetreibers einander hinlänglich bekannte Positionen aus. Für den im Wortsinne einzelnen Bürger ist der Freitagnachmittag reserviert, wenn die Kräfte erlahmt sind.
Die größte Aufmerksamkeit hat der Erörterungstermin bisher durch den Antrag erfahren, ihn abzubrechen. Würde dem Ansinnen stattgegeben und das Projekt zeitlich weit zurückgeworfen, wäre dies vor allem ein weiteres Argument dafür, die Genehmigungsprozedur zu straffen. HELMUT SCHWAN

