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Wirbel um Stellenbesetzung Opposition setzt Innenminister Bouffier unter Druck

13.03.2010 ·  Die Oppositionsparteien im Landtag halten den Druck auf Innenminister Volker Bouffier aufrecht. Der Verdacht, dass der CDU-Politiker rechtswidrig gehandelt habe, um einen Parteifreund zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei zu machen, sei nicht ausgeräumt.

Von Ralf Euler, Wiesbaden
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Die Oppositionsparteien im Landtag halten den Druck auf Innenminister Volker Bouffier aufrecht. Der Verdacht, dass der CDU-Politiker rechtswidrig gehandelt habe, um einen Parteifreund zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei zu machen, sei nicht ausgeräumt, ließen sie am Freitag wissen. SPD und Grüne forderten den Minister gemeinsam auf, den innenpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen spätestens am nächsten Mittwoch Einblick in die Akten zu gewähren.

Sie hätten „erhebliche Zweifel“, ob ein zweites Auswahlverfahren, von dem Bouffier im Innenausschuss des Landtags berichtet hatte, tatsächlich ordnungsgemäß stattgefunden habe, äußerten der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph und der innenpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Frömmrich. Vielmehr habe Bouffier offenbar das feste Ziel gehabt, einen ungewollten Bewerber auszubooten und seinen Favoriten durchzusetzen.

„Meine Entscheidung war nicht rechtswidrig“

Im Innenausschuss hatte der Minister am Donnerstag gesagt, er habe bei der Ernennung des damaligen Gießener Polizeivizepräsidenten und CDU-Mitglieds Hans Langecker zum Leiter der Bereitschaftspolizei im vergangenen Juli allein nach Eignung, Leistung und Befähigung entschieden. Wie vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) verlangt, habe es zuvor ein zweites Auswahlverfahren gegeben, aber ohne öffentliche Ausschreibung. „Einen Verstoß gegen den VGH-Beschluss hat es nicht gegeben, und meine Entscheidung war nicht rechtswidrig“, hatte Bouffier im Ausschuss gesagt.

Die Opposition sieht das anders: Der Minister habe nicht ausreichend belegen können, dass es das zweite Auswahlverfahren, das der VGH nach der Klage eines im ersten Durchlauf unterlegenen Kandidaten verlangt hatte, wirklich gegeben habe, äußerte der Abgeordnete der Linkspartei, Hermann Schaus. Wenn Bouffier die erforderlichen Unterlagen nicht noch präsentieren könne und er sich demnach über den VGH-Beschluss hinweggesetzt habe, müsse er sich vor einem Untersuchungsausschuss verantworten.

SPD und Grüne erwarten Dokumentation des zweiten Auswahlverfahrens

SPD und Grüne erwarten zunächst vor allem eine Dokumentation des von Bouffier erwähnten zweiten Auswahlverfahrens sowie mehrerer Gespräche, die Innenstaatssekretär Boris Rhein (CDU) Anfang 2009 mit dem letztlich unterlegenen Bewerber geführt hat. Unbeantwortet bleibe zudem bisher die Frage, ob das Kabinett über den VGH-Beschluss informiert gewesen sei, als es seine Zustimmung zur Ernennung von Langecker gegeben habe. Eine Antwort darauf hatte Bouffier im Ausschuss unter Hinweis auf die Vertraulichkeit der Regierungssitzungen verweigert.

Der innenpolitische Sprecher des CDU-Regierungspartners FDP, Wolfgang Greilich, hatte schon unmittelbar nach der Ausschusssitzung vom Donnerstag Zweifel geäußert, ob das zweite Auswahlverfahren „in dem wünschenswerten Umfang schriftlich dokumentiert“ sei. Die CDU warf der Opposition gestern „unwürdige Spielchen“ vor, indem sie versuche, eine Personalentscheidung zu skandalisieren. Der Innenminister habe rechtmäßig gehandelt, befand der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Holger Bellino. Es stehe „einwandfrei“ fest, dass es ein zweites Auswahlverfahren gegeben habe und dieses ordnungsgemäß abgelaufen sei.

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