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Wahlfreiheit für kleine Kneipen Rauchverbot soll zum 1. März wieder gelockert werden

08.10.2009 ·  Wenn es nach der hessischen Landesregierung geht, sollen kleine Kneipen in Zukunft selber darüber entscheiden, ob sie rauchfrei werden wollen. Die von CDU und FDP geplante Lockerung des Rauchverbots wird von der Opposition im Landtag vehement abgelehnt.

Von Ralf Euler, Wiesbaden
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Die von CDU und FDP geplante Lockerung des Rauchverbots in kleinen Kneipen wird von der Opposition im Landtag vehement abgelehnt. SPD, Grüne und Linkspartei kritisieren, dass eine etablierte und weithin akzeptierte Regelung „ohne Not“ aufgeweicht und das Schutzbedürfnis von Beschäftigten in der Gastronomie ignoriert werden solle. Die beiden Regierungsfraktionen sehen in ihrem Vorstoß hingegen einen gelungenen Kompromiss zwischen den Interessen von Rauchern und Nichtrauchern. „Wir wollen, dass das Kulturgut Eckkneipe bestehen bleibt“, sagte FDP-Fraktionschef Florian Rentsch am Mittwoch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Nach dem Wunsch von Union und Liberalen soll das Rauchen unter anderem in kleinen Kneipen ohne Nebenraum künftig wieder erlaubt sein.

Die Landesregierung wolle sich aus der Verantwortung für die Gesundheit der Bürger stehlen, klagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Thomas Spies. Sollte das Gesetz beschlossen werden, sei Streit in den Wirtschaften programmiert. Er fürchte, dass am Ende Nichtraucher Anzeige gegen Raucher erstatten müssten, um ihre Gesundheit zu schützen. Der Sozialdemokrat erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht auch ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten zugelassen habe. Lediglich die Ungleichbehandlung von Ein- und Zweiraumkneipen hätten die Richter bemängelt. Der Lösungsvorschlag von CDU und FDP werde zu einer Fülle unklarer Abgrenzungen führen und für Verunsicherung und Missmut sorgen.

„Blinde Lobbypolitik“

Die Grünen sehen in der von der FDP vorgeschlagenen Gesetzesrevision „blinde Lobbypolitik auf Kosten von Mitarbeitern und Gästen“. Hessen dürfe nicht zum „Raucherabteil“ Deutschlands verkommen. Kordula Schulz-Asche (Die Grünen) wies auf wissenschaftliche Studien hin, nach denen die Anfälligkeit für bestimmte Krankheiten bei einem konsequenten Rauchverbot auffallend sinke. Der Erfolg der Debatte über den Nichtraucherschutz zeige sich auch darin, dass die Zahl der jugendlichen Raucher stetig zurückgehe. Die Zustimmung der Bevölkerung zu einem konsequenten Nichtraucherschutz erreiche fast 75 Prozent.

Der CDU-Abgeordnete Bartels nannte andere Zahlen: Er sprach von Umfragen, wonach nur 15 Prozent der Deutschen für ein generelles Rauchverbot, aber mehr als 50 Prozent für eine differenzierte Regelung einträten. „Wir streiten hier lediglich über wenige Ausnahmen in der Gastronomie“, stellte er klar. Auch Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) warnte vor einem strikten Rauchverbot, weil das seiner Ansicht nach kaum akzeptiert würde.

Das Verbot für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt

Der Gesetzentwurf von Union und Liberalen sieht vor, dass der Nikotinkonsum in kleinen Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und ohne abgetrennten Nebenraum wieder erlaubt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wirte nur kalte oder einfach zubereitete Speisen anbieten. Auch Festzelte, vollständig abgetrennte Nebenräume von Gaststätten und geschlossene Gesellschaften sollen vom Rauchverbot ausgenommen bleiben. Jedes Lokal muss allerdings schon am Eingang klar erkennbar machen, ob dort geraucht wird oder nicht. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Raucherlokale nicht betreten. Die neue Regelung soll, sofern sie im Landtag eine Mehrheit findet, spätestens zum 1. März nächsten Jahres in Kraft treten.

Hessen hatte vor zwei Jahren ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie – mit Ausnahmen allein in abgetrennten Räumen und Biergärten – eingeführt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2008 hatte die Landesregierung den kommunalen Ordnungsämtern allerdings empfohlen, das Rauchen in Lokalen bis zu einer Größe von 75 Quadratmetern vorläufig wieder zu dulden. Diese Grenze hatten die Karlsruher Richter festgelegt, als sie die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin als verfassungswidrig verwarfen, weil sie sich für kleine Kneipen existenzbedrohend auswirken könnten. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass auch ein generelles Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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