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Volksabstimmung 70 Prozent für die Schuldenbremse

27.03.2011 ·  Seit 18.39 Uhr steht es fest: Bromskirchen hat sich als erste Gemeinde für die Schuldenbremse ausgesprochen. Auch in den anderen Kommunen ist das Ergebnis entsprechend ausgefallen. Der Landeswahlleiter berichtet von 70 Prozent Ja-Stimmen.

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Seit 18.39 Uhr steht es fest: Bromskirchen, das liegt in Nordhessen, hat sich mehrheitlich für die Schuldenbremse ausgesprochen. 730 von 1494 Stimmberechtigten nahmen an der Volksabstimmung teil. 544 votierten für die Schuldenbremse und folgten der Empfehlung der Landtagsmehrheit, 163 hielten es mit den Linken, den Gewerkschaften oder dem Landeselternbeirat und sind dagegen; 23 Stimmen waren ungültig. Bromskirchen meldete als erste Gemeinde ihr Ergebnis, wie aus den Angaben auf der Internetseite des Landeswahlleiters folgt.

Auch in den anderen Kommunen, in denen die Volksabstimmung schon ausgewählt sind, fällt das Votum entsprechend aus. 70,0 Prozent der Bürger stimmten für das Vorhaben, 30,0 dagegen, wie der Landeswahlleiter mitteilte.

Als zweites meldete Rosenthal ein 575:295 pro Schuldenbremse. 905 von 1727 Wahlberechtigte gingen in dieser südhessischen Kommune zur Volksabstimmung. In Hesseneck etwa gaben 427 von 556 Berechtigten ihre Stimme ab - wobei die Beteiligung im Landesvergleich herausragt. 255 waren für die Schuldenbremse, 134 dagegen.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) reagierte nach Mitteilung seines Hauses „begeistert“ auf die Abstimmungstendenz. Das sei ein „Beweis der großen Zustimmung zu einer generationengerechten Politik der sparsamen Haushaltsführung ohne neue Schulden“.

Vielfach doppelt so viele Ja-Stimmen

Ähnlich deutlich fiel die Volksabstimmung in Jesberg nahe Marburg, Mossautal, Hasselroth, Neuenstein, Ulrichstein, Hauneck oder Hosenfeld in Osthessen, die sich allesamt kurz nach Bromskirchen meldeten. Vielfach gab es doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen (siehe Link Ergebnisse der Volksabstimmung).

In Offenbach wurden 17.548 Stimmen für und 7646 Voten gegen die Schuldenbremse gezählt. Die Beteiligung betrug nur 38,5 Prozent. In Butzbach beläuft sich die Mehrheit auf knapp 71 Prozent. 46,1 Prozent der Berechtigten nutzten die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Ähnlich sind die Zahlen, die Dietzenbach und Friedrichsdorf gemeldet haben, wobei in der Taunusstadt sowohl die Mehrheit als auch die Beteiligung einen Tick höher ausfielen. Umgekehrtes gilt für Kassel: Dort stimmten 63,3 Prozent der Wähler für die Schuldenbremse, die Beteiligung lag bei nur 43,6 Prozent. Einen Tick niedriger lagen die Zahlen jeweils in Gießen. in Wiesbaden war die Beteiligung so niedrig wie in Kassel, gut 70 Prozent stimmten zu.

In Frankfurt zeichnete sich eine große Mehrheit für eine Schuldenbremse in der hessischen Verfassung ab. Nach Auszählung der Hälfte der 461 Stimmbezirke votierten 68,3 Prozent in der Volksabstimmung mit Ja und 31,7 Prozent mit Nein. Die Wahlbeteiligung bei dem Volksentscheid lag trotz der parallelen Kommunalwahlen nur bei knapp 37 Prozent, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Bouffier: Kein Bildungsabbau durch Schuldenbremse

Im Landtag wird die Tendenz von Regierung und Opposition naturgemäß unterschiedlich bewertet: Willi van Oyen, der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, zeigte sich aber optimistisch. Der „Widerstandskampf“ könne aufgenommen werden, es habe sich etwa jeder Dritte gegen die Schuldenbremse ausgesprochen. Gegner wie die Linke befürchten sozialen Kahlschlag, wenn der Staat ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen darf.

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat die Abstimmung über die Schuldenbremse als eine der wichtigsten Entscheidungen des Jahres bezeichnet. Bildungsabbau werde es mit ihm weiter nicht geben, hatte Bouffier versichert. Es ist die bundesweit erste Volksabstimmung über das Schuldenverbot.

Die Schuldenbremse - und ihre Ausnahmen:

Mit Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Verfassung muss der Landesetat ab dem Jahr 2020 ohne neue Kredite auskommen. Ausnahmen sind nur noch bei Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen erlaubt. Zwar gilt in Hessen bereits das 2009 im Grundgesetz festgelegte Verbot für Bund und Länder, künftig neue Schulden zu machen. Aus Sicht einer Landtagsmehrheit sollte aber ein entsprechender Passus auch in Hessens Verfassung, um unter anderem das öffentliche Bewusstsein für die Schuldenproblematik zu schärfen. Außerdem habe die Regelung Bestand, sollte das Bundesverfassungsgericht das Schuldenverbot für die Länder
im Grundgesetz kippen - Schleswig-Holstein klagt deswegen. (dpa)

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